Schlagwort: Zollfund

  • Das “Schweigen der Lämmer” – Zoll entdeckt unzulässigen Fleischtransport

    Das “Schweigen der Lämmer” – Zoll entdeckt unzulässigen Fleischtransport

    Das “Schweigen der Lämmer” – Zoll entdeckt unzulässigen Fleischtransport

    Lörrach

    Am 1. Juli 2025 führten Zöllner des Hauptzollamts Lörrach eine mobile Kontrolle in Weil am Rhein durch. Dabei machten sie einen äußerst ungewöhnlichen Fund.

    Im Fahrzeug eines 41-jährigen Mannes entdeckten sie insgesamt 20 ungekühlte, geschlachtete Lämmer. Die toten Tiere lagen auf der Rücksitzbank des Autos.

    Der Fahrer gab an, die Lämmer von Freiburg in ein Geschäft im Landkreis Lörrach bringen zu wollen. Das Fahrzeug war jedoch nicht für den Tiertransport geeignet.

    Auch eine Kühlung der Ware war nicht vorhanden. Ein solcher Transport verstößt klar gegen geltende lebensmittelrechtliche Vorschriften.

    Die Beamten übergaben den Fall zuerst an das Polizeirevier Weil am Rhein. Von dort wurde er an das zuständige Landratsamt Lörrach weitergeleitet.

    Die toten Tiere wurden vorübergehend im Kühlraum des Zollamts Weil am Rhein-Autobahn gelagert. Eine kurzfristige Zwischenlagerung war notwendig.

    Anschließend musste der Fahrer die geschlachteten Lämmer durch ein Fachunternehmen entsorgen lassen. Die Entsorgung erfolgte unter behördlicher Aufsicht.

  • Reisender am Flughafen BER mit 50 Kilogramm der berauschenden Pflanze Kath im Gepäck erwischt

    Reisender am Flughafen BER mit 50 Kilogramm der berauschenden Pflanze Kath im Gepäck erwischt

    Wegen Verdachts des Drogenschmuggels ermittelt nun der Zoll

    Potsdam

    Anfang Juni entdeckte der Zoll am Flughafen BER in zwei Gepäckstücken eines 23-jährigen Reisenden aus Israel mehr als 50 Kilogramm Kath.

    Hauptwirkstoffe von Kath sind Cathinon und Cathin. Diese unterliegen in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz. Aus diesem Grund leiteten die Beamten gegen den Reisenden ein Strafverfahren wegen Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Das Strafmaß liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe.

    Nach Durchschreiten des grünen Ausganges für anmeldefreie Waren baten die Zöllner den jungen Mann zur Kontrolle. Der Reisende führte zwei Koffer und einen Rucksack mit sich. Die Kontrolle des Rucksackes verlief ohne Beanstandungen. Die Röntgenkontrolle der Koffer ergab jedoch Unstimmigkeiten, die sich beim anschließenden Öffnen der Gepäckstücke bestätigten. Zum Vorschein kamen in Küchenrolle gewickelte grüne Pflanzenteile. Ein daraufhin durchgeführter Drogentest verlief positiv auf Kath. Die Zöllner stellten die Koffer samt Inhalt sicher.

    Insgesamt zählten sie eine beachtliche Menge von 264 Bündel der berauschenden Pflanze