Schlagwort: Zollkontrolle

  • Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit: Über 2.900 Einsatzkräfte gegen Schwarzarbeit im Einsatz

    Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit: Über 2.900 Einsatzkräfte gegen Schwarzarbeit im Einsatz

    Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führt

    heute im gesamten Bundesgebiet umfangreiche Schwerpunktprüfungen in der Kurier-, Express- und Paketbranche durch. Insgesamt sind mehr als 2.900 Beschäftigte aller Hauptzollämter im Einsatz.

    Die Maßnahmen richten sich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse. Dabei kontrollieren die Einsatzkräfte sämtliche Tätigkeiten der Branche. Im Fokus stehen unter anderem das Sammeln, Transportieren, Umschlagen und Zustellen von Paketsendungen.

    Kontrollen in Zustellzentren und Depots

    Die Beschäftigten des Zolls führen ihre Prüfungen insbesondere in Transportbereichen, Depots sowie Verteilzentren durch. Die Kontrollen erfolgen durch Personenbefragungen und die Überprüfung von Geschäftsunterlagen.

    Nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellen die Einsatzkräfte regelmäßig Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorgaben fest. Besonders häufig betreffen diese den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro pro Stunde.

    Mindestlohnverstöße im Fokus

    Nach Erkenntnissen des Zolls werden Arbeitszeiten teilweise nicht oder nur unvollständig vergütet. Dazu zählen beispielsweise Überstunden, Zeiten für das Beladen der Fahrzeuge oder Fahrten zwischen Paketzentren und dem ersten Zustellort.

    Außerdem beobachten die Behörden verstärkt den Einsatz von Subunternehmen. Diese Konstruktionen dienen laut Zoll teilweise dazu, Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten oder Steuern zu hinterziehen.

    Zunehmend Beschäftigte aus Drittstaaten

    Das eingesetzte Personal stammt nach Angaben der Behörden häufig aus EU-Mitgliedstaaten. Gleichzeitig steigt jedoch auch der Anteil von Beschäftigten aus Drittstaaten.

    Die bundesweiten Maßnahmen dauern noch bis in die Abendstunden an. Erste vorläufige Ergebnisse der Schwerpunktprüfung will der Zoll spätestens Ende der Woche in einer gesonderten Pressemitteilung veröffentlichen.

    Weitere Informationen zum Thema Schwarzarbeit und Zollkontrollen finden Sie auch auf der offiziellen Webseite des Zolls.

    Weitere aktuelle Meldungen finden Sie unter News, Deutschland sowie Verkehr.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Großkontrolle auf der A45: Polizei deckt massive Verstöße im Schwerlastverkehr auf

    Großkontrolle auf der A45: Polizei deckt massive Verstöße im Schwerlastverkehr auf

    Großkontrolle auf der A45: Polizei deckt zahlreiche Verstöße im Schwerlastverkehr auf

    Bei einer umfassenden Großkontrolle auf der A45 haben insgesamt 45 Kontrollkräfte am Dienstag zwischen 9 und 16 Uhr den gewerblichen Güter- und Personenverkehr intensiv überprüft.

    Die Beamtinnen und Beamten der Verkehrsinspektion richteten gemeinsam mit dem Zoll sowie dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) eine Kontrollstelle auf dem Parkplatz Pfingstweide ein.

    Über mehrere Stunden leiteten sie den Verkehr aus Richtung Gießen von der Autobahn und überprüften Fahrzeuge im Schwerlastsegment. An der Kontrolle wirkten Spezialkräfte aus Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen mit. Zusätzlich unterstützte die Urkundenprüfstelle des Polizeipräsidiums Südosthessen die Einsatzkräfte.

    Intensive Prüfungen decken breite Palette an Verstößen auf

    Die Experten nahmen insgesamt 65 Lastkraftwagen genauer unter die Lupe und stießen dabei auf eine Vielzahl gravierender Verstöße. Besonders am Nachmittag häuften sich außergewöhnliche Fälle, die die Risiken des Schwerlastverkehrs verdeutlichten.

    Überhöhe, Überlänge und massive Überladungen

    Ein slowenischer Autotransporter überschritt sowohl die zulässige Fahrzeughöhe als auch die Länge. Da der Fahrer keine erforderlichen Ausnahmegenehmigungen vorzeigen konnte, musste er ein transportiertes Fahrzeug abladen. Auch drei kontrollierte Holztransporter sorgten für erhebliche Beanstandungen: Ein Langholztransporter brachte es auf 46,2 Tonnen statt der erlaubten 40 Tonnen, ein niederländischer Transporter war um vier Tonnen überladen und wies schwere Mängel bei der Ladungssicherung auf. Zudem lag ein Kabotageverstoß vor, weshalb die Weiterfahrt untersagt wurde. Ein weiterer Transporter aus dem Landkreis Olpe überschritt sowohl die erlaubte Gesamtmasse als auch die Gesamtlänge ohne gültige Genehmigungen.

    Technische Mängel und gefährliche Manipulationen

    Ein deutscher Altmetalltransporter verletzte mit seiner Höhe die gesetzlichen Vorschriften und zeigte zusätzlich einen extrem gefährlichen Reifenmangel: Ein Loch in der Reifendecke ließ bereits die Karkasse hervortreten. Der Fahrer musste den Reifen sofort wechseln. Bei einem rumänischen Sprinter fanden die Kontrolleure offenbar manipulierte Frachtunterlagen – der Verdacht: Verschleierung von Inlandsfahrten. Die Ermittlungen laufen.

    Mangelhafte Bremsen, schlechte Sicherung und illegale Umbauten

    Ein türkischer Sattelzug fiel durch erhebliche Defekte an der Bremsanlage sowie unzureichend gesicherte Reifen auf. Ein italienischer Wohnmobiltransporter hatte beschädigte Zurrgurte und unzulässige Eigenumbauten am Auflieger. Beide durften erst nach Nachbesserungen weiterfahren. Auch ein polnischer Großraum- und Schwerlasttransport überschritt Länge, Breite und Gewicht deutlich – ohne die vorgeschriebenen Genehmigungen.

    Bilanz: Verstöße in fast jedem zweiten Fall

    Insgesamt leiteten die Einsatzkräfte zwei Strafverfahren ein und ahndeten 16 Verstöße gegen Sozialvorschriften, fünf Verstöße gegen die Ladungssicherung, drei Überladungen sowie fünf gravierende technische Mängel. Die Sicherheitsleistungen beliefen sich allein auf rund 10.500 Euro. Da nahezu jeder zweite kontrollierte LKW Beanstandungen aufwies, sehen die Behörden weiterhin dringenden Handlungsbedarf.

    Die Polizei kündigt an, auch künftig verstärkt den gewerblichen Verkehr zu kontrollieren, um schwere Unfälle zu verhindern und die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Weitere Nachrichten zu Verkehrsthemen finden Sie unter BlaulichtMYK Verkehr oder in der Kategorie News. Informationen zu bundesweiten Entwicklungen stehen zudem unter Deutschland bereit. Externe Hinweise zu Vorschriften und Kontrollen finden Sie beim Bundespolizei-Portal sowie beim Zoll.

  • Zoll stoppt Hundetransport

    Zoll stoppt Hundetransport

    Zoll stoppt Hundetransport

    Augsburg/Schwaben

    Einen Kleintransporter mit insgesamt 45 Hunden stoppten Zöllner des Hauptzollamts Augsburg kürzlich auf der BAB 8 Anschlussstelle Leipheim.

    Der Transporteur verstieß gegen tierschutzrechtliche Transportanforderungen.

    Das Fahrzeug bot nicht ausreichend Platz für alle Tiere. Die Beamten zogen den Kleintransporter mit rumänischer Zulassung aus dem fließenden Verkehr, um diesen zu kontrollieren.

    Der Fahrer gab an, 45 Hunde von Rumänien nach England zu transportieren.

    Bei allen Hunden konnten die jeweils notwendigen Impfungen nachgewiesen werden. Bei der Kontrolle der Ladefläche stellten die Zöllner jedoch eine unzureichende Größe einiger Transportboxen fest. Die vom Transport unterrichtete Autobahnpolizei Günzburg setzte sich mit dem zuständigen Veterinäramt Günzburg in Verbindung.

    Die hinzugezogene Mitarbeiterin konnte durch Umsetzung der unterschiedlich großen Hunde einen Transport in ausreichend großen Boxen für 43 Tiere sicherstellen. Zwei Hunde mussten aufgrund des mangelnden Platzangebots vorübergehend im Tierheim untergebracht werden. Diese wurden einige Tage später abgeholt. Gegen den Transporteur wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

  • Augsburger Zöllner entdecken Hundewelpen

    Augsburger Zöllner entdecken Hundewelpen

    Zoll entdeckt sechs Malteser-Welpen in viel zu kleinen Boxen bei Kontrolle auf der A8

    Zöllner des Hauptzollamts Augsburg entdeckten kürzlich sechs Hundewelpen bei einer Kontrolle auf der A8 bei Leipheim.

    Die Welpen waren in zwei viel zu kleinen Katzentransportboxen auf der Ladefläche eines Sprinters untergebracht.

    Kontrolle auf der A8 – Sprinter mit moldawischem Kennzeichen angehalten

    Der moldawische Kleintransporter wurde an der Anschlussstelle Leipheim aus dem Verkehr gezogen. Bei der Kontrolle entdeckten die Beamten zwei Transportboxen auf der Ladefläche. In jeder Box befanden sich drei Malteser-Welpen – insgesamt sechs Tiere.

    Boxen ungeeignet – keine Dokumente oder Impfungen vorhanden

    Die verwendeten Transportboxen waren für Katzen vorgesehen und damit deutlich zu klein für
    mehrere Hundewelpen.

    Der Fahrer konnte keinerlei zoll- oder veterinärrechtliche Unterlagen vorweisen.

    Auch Impfnachweise fehlten.

    Tierärztin bestätigt Missstände – Zeckenbefall festgestellt

    Eine hinzugezogene Tierärztin vom Veterinäramt Günzburg untersuchte die Tiere.

    Die Welpen waren stark von Zecken befallen. Ansonsten befanden sie sich in stabilem Gesundheitszustand. Die Transportbedingungen wurden als tierschutzwidrig eingestuft.

    Ziel: Belgien – angeblich für Familie und Nachbarn

    Laut Fahrer sollten die Hunde nach Belgien gebracht werden.

    Dort seien sie für Verwandte und Nachbarn bestimmt gewesen.

    Eine legale Einfuhr war jedoch nicht
    gegeben.

    Veterinäramt schreitet ein – Welpen ins Tierheim gebracht

    Das Veterinäramt Günzburg stellte die Welpen sicher.

    Die Tiere wurden dem Tierheim Günzburg übergeben.

    Dort erhalten sie nun medizinische Versorgung, Impfungen und eine
    ‘Quarantäne. 

  • Minibagger ohne Zolldokumente

    Minibagger ohne Zolldokumente

    Bielefelder Zoll entdeckt Schmuggelversuch auf der A2 bei Hamm

    Bielefeld

    Bei einer routinemäßigen Fahrzeugkontrolle auf der A2 bei Hamm gelang Zollbeamten ein bedeutender Fund.

    Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) aus Anröchte, die dem Hauptzollamt Bielefeld unterstellt ist, kontrollierten ein Fahrzeug mit polnischer Zulassung.

    Auf dem Anhänger entdeckten sie einen Minibagger, den der Fahrer nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte.

    Der Fahrer war allein unterwegs.

    Er wurde am Montag, den 21. Juli 2025, an der Rastanlage Rhynern Süd kontrolliert. Nach eigenen Angaben kam er aus Großbritannien und war auf dem Weg nach Polen.

    Dort wollte er den Bagger für Bauarbeiten an seinem Haus einsetzen. Laut eigener Aussage hatte er das Baugerät in Großbritannien gekauft.

    Dem Zollbeamten überreichte der Mann lediglich eine Rechnung über rund 15.000 Euro. Zwingend notwendige Zolldokumente konnte er jedoch nicht vorlegen.

    Laut Zoll hätte der Fahrer den Bagger beim Grenzübertritt in die EU deklarieren müssen. Dazu wäre auch die Zahlung der fälligen Einfuhrumsatzsteuer erforderlich gewesen.

    Diese hätte in diesem Fall etwa 2.870 Euro betragen.

    Da dies unterlassen wurde, besteht der Verdacht der Steuerhinterziehung. Die Zollbeamten leiteten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ein.

    Nach Abschluss der Kontrolle durfte der Mann weiterfahren. Zuvor musste er die ausstehenden Abgaben vollständig begleichen. 

  • Das “Schweigen der Lämmer” – Zoll entdeckt unzulässigen Fleischtransport

    Das “Schweigen der Lämmer” – Zoll entdeckt unzulässigen Fleischtransport

    Das “Schweigen der Lämmer” – Zoll entdeckt unzulässigen Fleischtransport

    Lörrach

    Am 1. Juli 2025 führten Zöllner des Hauptzollamts Lörrach eine mobile Kontrolle in Weil am Rhein durch. Dabei machten sie einen äußerst ungewöhnlichen Fund.

    Im Fahrzeug eines 41-jährigen Mannes entdeckten sie insgesamt 20 ungekühlte, geschlachtete Lämmer. Die toten Tiere lagen auf der Rücksitzbank des Autos.

    Der Fahrer gab an, die Lämmer von Freiburg in ein Geschäft im Landkreis Lörrach bringen zu wollen. Das Fahrzeug war jedoch nicht für den Tiertransport geeignet.

    Auch eine Kühlung der Ware war nicht vorhanden. Ein solcher Transport verstößt klar gegen geltende lebensmittelrechtliche Vorschriften.

    Die Beamten übergaben den Fall zuerst an das Polizeirevier Weil am Rhein. Von dort wurde er an das zuständige Landratsamt Lörrach weitergeleitet.

    Die toten Tiere wurden vorübergehend im Kühlraum des Zollamts Weil am Rhein-Autobahn gelagert. Eine kurzfristige Zwischenlagerung war notwendig.

    Anschließend musste der Fahrer die geschlachteten Lämmer durch ein Fachunternehmen entsorgen lassen. Die Entsorgung erfolgte unter behördlicher Aufsicht.

  • Zollspürhündin Kate landet Volltreffer am Kölner Flughafen

    Zollspürhündin Kate landet Volltreffer am Kölner Flughafen

    Zollspürhündin Kate landet Volltreffer am Kölner Flughafen

    Köln – 

    In der Nacht vom 28. auf den 29. Juni 2025 gelang dem Zoll am Flughafen Köln/Bonn ein
    bedeutender Schlag gegen den internationalen Drogenschmuggel.

    Zollspürhündin Kate erschnüffelte fast 22 Kilogramm Marihuana und rund vier Kilogramm Haschisch in mehreren Paketsendungen. Der geschätzte Straßenverkaufswert der sichergestellten Drogen
    beträgt rund 600.000 Euro.

    Spürhündin Kate im Einsatz für den Kölner Zoll

    Kate ist eine siebenjährige deutsche Schäferhündin, die speziell auf das Aufspüren von Rauschgift trainiert ist.

    Sie wird regelmäßig bei Kontrollen von Paketen, Fahrzeugen und Wohnungen eingesetzt.

    Ihr besonderes Anzeigeverhalten – das sogenannte “Einfrieren” – macht sie zu einem wichtigen Werkzeug im Kampf gegen den Drogenhandel.

    Drogen aus den USA in EU-Länder geschmuggelt

    Die aufgefundenen Drogen waren auf zwölf Pakete verteilt.

    Diese Sendungen sollten angeblich Bekleidung, Maschinenteile, Knieorthesen oder kühlende Hundegeschirre enthalten.

    In Wahrheit waren sie ausschließlich mit mehrfach einvakuumiertem Marihuana und Haschisch gefüllt.

    Die Pakete waren aus den USA unterwegs in die Niederlande, Belgien, Irland und die Schweiz.

    Zoll sichert Drogen – Ermittlungen dauern an

    Der Kölner Zoll stellte die Drogen sicher.

    Nach Abschluss der Ermittlungen wird das Rauschgift vernichtet.

    Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen

  • Reisender am Flughafen BER mit 50 Kilogramm der berauschenden Pflanze Kath im Gepäck erwischt

    Reisender am Flughafen BER mit 50 Kilogramm der berauschenden Pflanze Kath im Gepäck erwischt

    Wegen Verdachts des Drogenschmuggels ermittelt nun der Zoll

    Potsdam

    Anfang Juni entdeckte der Zoll am Flughafen BER in zwei Gepäckstücken eines 23-jährigen Reisenden aus Israel mehr als 50 Kilogramm Kath.

    Hauptwirkstoffe von Kath sind Cathinon und Cathin. Diese unterliegen in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz. Aus diesem Grund leiteten die Beamten gegen den Reisenden ein Strafverfahren wegen Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Das Strafmaß liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe.

    Nach Durchschreiten des grünen Ausganges für anmeldefreie Waren baten die Zöllner den jungen Mann zur Kontrolle. Der Reisende führte zwei Koffer und einen Rucksack mit sich. Die Kontrolle des Rucksackes verlief ohne Beanstandungen. Die Röntgenkontrolle der Koffer ergab jedoch Unstimmigkeiten, die sich beim anschließenden Öffnen der Gepäckstücke bestätigten. Zum Vorschein kamen in Küchenrolle gewickelte grüne Pflanzenteile. Ein daraufhin durchgeführter Drogentest verlief positiv auf Kath. Die Zöllner stellten die Koffer samt Inhalt sicher.

    Insgesamt zählten sie eine beachtliche Menge von 264 Bündel der berauschenden Pflanze

  • Schwerverkehrskontrolle auf der B10 – Polizei und Zoll ziehen Bilanz

    Schwerverkehrskontrolle auf der B10 – Polizei und Zoll ziehen Bilanz

    Schwerverkehrskontrolle auf der B10 bei Rinnthal

    Rinnthal

    Am 11.06.25, zwischen 9-13.30 Uhr, fand eine Schwerverkehrskontrolle, mit Zielrichtung Güterkraftverkehr, auf dem Parkplatz an der B 10, bei Rinnthal, statt.

    Neben Polizei, mit speziell geschulten Kräften für LKW Kontrollen, war auch der Zoll dabei. Bei der Kontrolle konnten Geschwindigkeitsverstöße und Verstöße gegen Sozialvorschriften und Arbeitsrecht festgestellt werden. Insgesamt wurden 18 LKWs durch die Kräfte kontrolliert.

  • Zoll verhindert Schmuggel von Dubai Schokolade

    Zoll verhindert Schmuggel von Dubai Schokolade

    Dubai Schokolade im Wert von 2.100 Euro durch Zoll in Verwahrung genommen

    Hamburg, Itzehoe

    460 Tafeln “Dubai Schokolade” mit einem Gewicht von rund 90 Kilogramm nahmen Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Itzehoe am 25. Dezember 2024 von einer Reisenden aus der Türkei in Verwahrung. Der Wert der Schokolade belief sich auf rund 2.100 Euro.

    Die 33-jährige Frau reiste aus Istanbul nach Hamburg

    Bei der Einreise durch den “Grünen Kanal”, dem Terminalausgang für anmeldefreie Waren, wurde sie einer Zollkontrolle unterzogen. Hier entdeckten die Zollbediensteten in drei Koffern insgesamt 460 Tafeln der gehypten und meist hochpreisig gehandelten Süßigkeit, die sie lt. der ausgestellten Rechnung in Istanbul erworben hat.

    “Die Reisende gab an, dass sie für eine 200 Gramm Tafel vor Ort 4,60 Euro bezahlt habe. In Deutschland wird die “Dubai Schokolade” des betreffenden Herstellers zu einem Verkaufspreis von durchschnittlich
    25 Euro pro Tafel angeboten.”, so Maurice Douce, Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe.

    Ausgehend von der eingeführten Menge ist davon auszugehen, dass die Schokolade zum gewerblichen Verkauf bestimmt ist. Neben der potenziellen Steuerhinterziehung für die umgangenen Einfuhrabgaben über 330 Euro geht es dem Zoll in diesem Fall aber primär um den Schutz der Gesundheit für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.

    Douce erklärt: “Auf den Verpackungen der Schokoladentafeln konnten die Zöllnerinnen und Zöllner keinerlei Hinweise zu den Inhaltsstoffen oder Allergenen feststellen, sodass sich die Kundinnen und Kunden möglicherweise einer Gesundheitsgefahr aussetzen könnten.”

    Die Ware wurde durch den Zoll in Verwahrung genommen, da sie aufgrund der fehlenden Kennzeichnungen nicht einfuhrfähig ist. Im weiteren Verlauf kann sie nun entweder wieder
    ausgeführt oder durch den Zoll zerstört werden.

    Zusatzinformation:

    Erste Proben der Lebensmittelüberwachung zeigen gesundheitsschädliche Auffälligkeiten bei der im Trend liegenden “Dubai-Schokolade”.

    In acht von acht Proben des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) aus
    Baden-Württemberg wurden Verunreinigungen, Farbstoffe, Allergene und Fremdfett bei Untersuchungen von Dubai-Schokoladen festgestellt. Auch Schimmelpilze konnten in späteren Untersuchungen
    entdeckt werden. Näheres ist der Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg vom 19.12.2024 zu entnehmen.

  • Mit über fünf Kilogramm Heroin aus den Niederlanden in die Zollkontrolle

    Mit über fünf Kilogramm Heroin aus den Niederlanden in die Zollkontrolle

    Mit über fünf Kilogramm Heroin aus den Niederlanden in die Zollkontrolle

    Krefeld / Niederkrüchten / Mönchengladbach

    Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Krefeld hat in den Abendstunden des
    10. Dezembers rund 5.300 Gramm Heroin bei einem 35-jährigen Beschuldigten sichergestellt.

    Der Mann war zuvor über die BAB 52 aus den Niederlanden kommend über den Grenzübergang Elmpt
    in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und war dann aus dem fließenden Verkehr einer Zollkontrolle zugeführt worden.

    Die Fragen der Zöllner nach eingeführten verbotenen Gegenständen, insbesondere Betäubungsmitteln, Waffen sowie Cannabisprodukten wurden seitens des Beschuldigten verneint.

    Dieser gab zunächst an, lediglich in Roermond zum Einkaufen gewesen zu sein. Bei der oberflächlichen Untersuchung des Fahrzeuges stellten die Zöllner zunächst keine verbotenen Waren fest,
    jedoch erhärteten sich Zweifel an den Angaben des Mannes.

    Der in der Folge eingesetzte Zollhund Gunnar zeigte sofort an, dass in einem Hohlraum wahrscheinlich Rauschgift versteckt worden war. Die Zöllner verschafften sich Zugang zu dem Hohlraum und fanden insgesamt 13 szenetypisch verpackte Pakete. Ein umgehend durchgeführter Rauschgiftschnelltest reagierte positiv auf Opiate.

    Neben dem Rauschgift konnte in dem PKW auch ein Messer sichergestellt werden. Auf Antrag
    der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wurde der Beschuldigte einem Richter vorgeführt,
    der die Untersuchungshaft anordnete.

    Die weiteren Ermittlungen werden vom Zollfahndungsamt Essen geführt.

  • Gesuchter Dieb und Verkehrssünder gefasst

    Gesuchter Dieb und Verkehrssünder gefasst

    Gesuchter Dieb und Verkehrssünder gefasst 

    Waidhaus

    Zwei gesuchte Straftäter öffneten am Dienstag (19. November) nach Polizeikontrollen in Waidhaus ihre Geldbörsen und bezahlten die gegen sie bestehenden Justizschulden. Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus nahmen die wegen Diebstahls und Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilten Osteuropäer fest und vollstreckten die gegen sie vorliegenden Haftbefehle.

    Zollbeamte haben am Dienstagnachmittag bei Waidhaus einen 52-jährigen Türken festgenommen und an Kollegen der Bundespolizei übergeben. Bei der Zollkontrolle entdeckten die Beamten eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die an den 52-jährigen Lkw-Fahrer gerichtet war. Das Amtsgericht Schwabach hatte gegen ihn einen Haftbefehl wegen Gefährdung des Straßenverkehrs erlassen. Weil er im Januar 2022 stark alkoholisiert mit seinem Lkw einen Sattelzug gerammt und dabei einen Schaden von 10.000 Euro verursacht hatte, verurteilte ihn das Gericht zu einer Geldstrafe von 2.300 Euro. Diese blieb er der deutschen Justiz schuldig, woraufhin die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Haftbefehl gegen ihn erließ. Der 52-Jährige bezahlte seine offene Justizrechnung und entging so der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe.

    Ein weiterer gesuchter Straftäter ging den Beamten der Bundespolizei Waidhaus nur kurze Zeit später ins Netz. Bei Grenzkontrollen an der A6 nahmen sie einen 37-jährigen Rumänen fest, der auf der Fahndungsliste der Staatsanwaltschaft Köln stand. Wegen gemeinschaftlichen Diebstahls hatte ihn das Amtsgericht Kerpen im Oktober 2010 zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro verurteilt. Den Restbetrag in Höhe von 510 Euro entzog er der deutschen Justiz vor und setzte sich ins Ausland ab. Den daraufhin von der Justiz erlassenen Haftbefehl wurde nun von Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus vollstreckt. Da er seine Restschulden beglich, blieb ihm die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe erspart und er konnte weiterreisen.

  • ZOLL kontrolliert Fahrer*innen; Bundesweite Schwerpunktprüfung im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe

    ZOLL kontrolliert Fahrer*innen; Bundesweite Schwerpunktprüfung im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe

    ZOLL kontrolliert Fahrer*innen; Bundesweite Schwerpunktprüfung im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe

    Saarbrücken

    Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Saarbrücken haben am
    12. November 2024 an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Speditions-, Transport- und dazugehörigen Logistikgewerbe teilgenommen.

    68 Zöllner*innen kontrollierten – teilweise gemeinsam mit der Polizei, Bundespolizei,
    BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität) und SAM (Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH) – 208 Arbeitnehmer*innen im gesamten Bezirk des
    Hauptzollamts Saarbrücken, dessen Geschäftsbereich sich über das Saarland und die
    Südwestpfalz erstreckt.

    “Die Einsatzkräfte kontrollierten neben der Einhaltung des Mindestlohns die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie
    die illegale Beschäftigung von Ausländern”, so Karin Schmidt, Pressesprecherin vom Hauptzollamt Saarbrücken.

    In 22 Fällen ergaben sich Anhaltspunkte auf weitere Verstöße, wie zum Beispiel der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, der Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns sowie des unrechtmäßigen Sozialleistungsbezugs. An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer*innen mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

    Zusatzinformation:

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit feiert 2024 bundesweit ihr 20-jähriges Bestehen. Im Jahr 2004 wurden die Zuständigkeiten im Bereich Bekämpfung von Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung der damaligen Arbeitsmarktinspektion der Bundesagentur für Arbeit und des ZOLLs in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gebündelt.

    Die rechtliche Grundlage bildet das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Mit ihrem Einsatz sorgen die Zöllner*innen für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen und tragen erheblich zum Schutz der Arbeitnehmer bei, indem sie für die gerechte und korrekte Abführung von Abgaben sorgen.

  • Geschmuggelter Wohnwagen geht dem Zoll nachträglich ins Netz

    Geschmuggelter Wohnwagen geht dem Zoll nachträglich ins Netz

    Geschmuggelter Wohnwagen geht dem Zoll nachträglich ins Netz

    Lörrach

    Mit einer Zollkontrolle hatte der 24-jährige Fahrer eines Wohnwagengespanns vermutlich nicht gerechnet, als er am 29. August versuchte am Zollamt Weil am Rhein-Ost in die Schweiz auszureisen.

    Als er die Zollstelle passierte, wurde er von Kontrollkräften des Hauptzollamts Lörrach gestoppt.
    Der Mann gab an, aus geschäftlichen Gründen in die Schweiz reisen zu wollen. Misstrauisch wurden
    die Zöllnerinnen und Zöllner jedoch als sie feststellten, dass an dem angehängten Wohnwagen ein
    rotes Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten angebracht war.

    Darauf angesprochen, legte der Fahrer, statt der Zulassungsbescheinigung, lediglich einen Kaufvertrag für den Wohnwagen über einen Betrag von 50.000 Schweizer Franken vor, welcher bereits im Juli 2024 in der Schweiz ausgestellt wurde. Zudem erwähnte der Mann, den Wohnwagen in der Schweiz gekauft zu haben, dass eine Verzollung bei der damaligen Einfuhr nach Deutschland jedoch nicht erfolgte. Nach eigenen Angaben hatte er sich im Voraus nicht über die zollrechtlichen Vorschriften informiert.

    Seine Unwissenheit ersparte ihm jedoch nicht das Strafverfahren, das die Zöllnerinnen und Zöllner wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung einleiteten. Zugleich setzten sie die bereits im Juli durch die Einfuhr entstandenen Steuern in Höhe von knapp 11.600 Euro fest. Nachdem der Reisende diese noch vor Ort bezahlt hatte, wurde ihm mit seinem Gespann die Weiterreise gestattet.

    Hätte er den Wohnwagen bereits bei der erstmaligen Einfuhr aus der Schweiz beim Zoll angemeldet
    und die Steuern hierfür bezahlt, wäre ihm zumindest das Strafverfahren erspart geblieben.

  • Baustellenkontrolle in Hagen – Zoll deckt illegalen Aufenthalt auf

    Baustellenkontrolle in Hagen – Zoll deckt illegalen Aufenthalt auf

    Baustellenkontrolle in Hagen – Zoll deckt illegalen Aufenthalt auf

    Hagen

    Am 02. August 2024 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Baustelle in einem Gastronomiebetrieb in Hagen.

    Dabei wurden acht Personen angetroffen, die zum Zeitpunkt der Kontrolle gerade Pause machten. Vier Personen konnten sich mit einem deutschen Aufenthaltstitel ausweisen, unter ihnen der kommende Betreiber des gastronomischen Betriebes. Alle vier Personen waren vietnamesische Staatsbürger.

    Die weiteren vier Personen, der visuellen Wahrnehmung nach ebenfalls aus dem asiatischen Sprachraum, waren gänzlich ohne Ausweisdokumente vor Ort. Lediglich ein ungarischer Aufenthaltstitel konnte
    über ein Smartphone vorgezeigt werden. Eine explizite Identitätsfeststellung war nicht möglich,
    ebenso wenig wie eine reibungslose Verständigung.

    Da die vier Personen nicht arbeitend angetroffen wurden, ein hinreichender Verdacht auf illegalen Aufenthalt in Deutschland jedoch bestand, wurde die zuständige Polizeidienststelle informiert.

    “Dadurch, dass die Personen nicht arbeitend angetroffen wurden, liegt die Zuständigkeit in diesem Fall bei der Polizei und nicht beim Zoll” so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund.

    Als eine der ersten polizeilichen Maßnahmen wurde eine Fast-ID durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass gegen eine der angetroffenen Personen bereits ein offener Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Diesem Haftbefehl war zu entnehmen, dass der Beschuldigte zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 238 Tagen verurteilt worden ist. Durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro plus Auslagen könnte die Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden.

    “Als Begründung für die Verurteilung war kurioserweise der unerlaubte Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel in drei Fällen benannt” so Münch weiter.