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  • Bundespolizei stoppt mehrere unerlaubte Einreisen und vollstreckt Haftbefehle bei Freilassing

    Bundespolizei stoppt mehrere unerlaubte Einreisen und vollstreckt Haftbefehle bei Freilassing

    Haftbefehl, Einreiseverbot, Zurückweisung: Heftiger Kontrolleinsatz an der Grenze

    Die Bundespolizei Freilassing hat am Mittwoch und in der Nacht zum Donnerstag bei mehreren Kontrollen im Grenzraum zahlreiche Verstöße festgestellt. Dabei stoppten die Beamten am Bahnhof Freilassing, am Grenzübergang Saalbrücke sowie an der Kontrollstelle auf der A8 mehrere Reisende. In zwei Fällen vollstreckte die Polizei Haftbefehle. Zudem wiesen die Einsatzkräfte mehrere Personen nach Österreich beziehungsweise in den Kosovo zurück.

    Einreise trotz Verbots am Bahnhof Freilassing gestoppt

    Für einen 35-jährigen Äthiopier endete die Reise am Mittwochmittag, 18. März, bereits am Bahnhof Freilassing. Die Bundespolizei Freilassing kontrollierte den Mann in einem grenzüberschreitenden Zug. Er konnte keine Ausweisdokumente vorlegen. Die Überprüfung seiner Personalien ergab außerdem ein bis Februar 2029 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot.

    Die Beamten brachten den 35-Jährigen zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle der Bundespolizei nach Freilassing. Gegen ihn besteht der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise trotz bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wiesen ihn die Einsatzkräfte noch am selben Tag nach Österreich zurück.

    Slowakischer Reisender ohne Freizügigkeitsrecht und ohne Ticket

    Nur kurze Zeit später geriet am Bahnhof Freilassing ein weiterer Reisender in den Fokus der Beamten. Die Bundespolizei Freilassing kontrollierte in einem Einreisezug einen 35-jährigen Slowaken. Dabei stellten die Einsatzkräfte fest, dass ihm bis April 2030 das Recht auf Freizügigkeit entzogen worden war. Damit ist ihm die Einreise in die Bundesrepublik untersagt.

    Zusätzlich konnte der Mann kein gültiges Ticket für die Zugfahrt vorweisen. Die Beamten erstatteten deshalb auch Anzeige wegen des Verdachts des Erschleichens von Leistungen. Nach Abschluss aller Maßnahmen wiesen die Einsatzkräfte auch ihn nach Österreich zurück.

    Haftbefehl an der Saalbrücke vollstreckt

    Am Mittwochabend gelang den Bundespolizisten am Grenzübergang Saalbrücke zudem ein Fahndungstreffer. Dort kontrollierten die Beamten einen 24-jährigen Rumänen, der als Mitfahrer in einem Fahrzeug unterwegs war. Die Überprüfung ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut.

    Da der Mann die verhängte Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht begleichen konnte, lieferten ihn die Behörden am folgenden Tag in eine Justizvollzugsanstalt ein.

    Kontrolle an der A8: Kosovare überschreitet Aufenthaltsdauer

    Im Rahmen weiterer Kontrollen überprüfte die Bundespolizei Freilassing am Mittwoch auch Reisende an der Kontrollstelle auf der A8. Dabei stellten die Beamten bei einem 45-jährigen Kosovaren fest, dass er seine zulässige Aufenthaltsdauer im Schengenraum bereits um 18 Tage überschritten hatte.

    Zwar wies sich der Mann mit einem gültigen kosovarischen Reisepass sowie einem gültigen Schweizer Visum für einen Kurzaufenthalt aus, dennoch besteht gegen ihn der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise. Am Donnerstag erfolgte seine Zurückweisung per Flug vom Flughafen Memmingen in den Kosovo.

    Weiterer Haftbefehl bei Buskontrolle auf der A8

    Zu einem weiteren Fahndungserfolg kam es in den frühen Morgenstunden des Donnerstags, 19. März, bei der Kontrolle eines Reisebusses an der A8. Bei der Überprüfung eines 39-jährigen slowenischen Insassen stellten die Beamten einen Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München II fest.

    Der Mann war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er den geforderten Betrag vor Ort nicht begleichen konnte, lieferten ihn die Einsatzkräfte noch am selben Tag in eine Justizvollzugsanstalt ein. Dort muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verbüßen.

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  • 43-jährige Mexikanerin tritt bei Einreisekontrolle nach Bundespolizisten – Rückflug nach Mexiko angeordnet

    43-jährige Mexikanerin tritt bei Einreisekontrolle nach Bundespolizisten – Rückflug nach Mexiko angeordnet

    43-jährige Mexikanerin bei Einreisekontrolle: Rückflug nach Mexiko nach Angriff auf Bundespolizisten

    Eigentlich wollte eine 43-jährige Mexikanerin bei Einreisekontrolle am 27. Januar nach Deutschland einreisen, um hier einen Arztbesuch wahrzunehmen. Doch statt einer problemlosen Einreise kam es zu einem massiven Zwischenfall mit der Bundespolizei. Aufgrund ihres Verhaltens musste die Frau letztlich die Rückreise nach Mexiko antreten.

    Wie die Bundespolizei mitteilte, erschien die Frau zunächst regulär zur Einreisekontrolle. Dabei stellten die eingesetzten Beamten fest, dass sie sich in der Vergangenheit bereits mehrfach unerlaubt in Deutschland aufgehalten hatte. Aus diesem Grund wollten die Polizisten die Hintergründe der erneuten Einreise klären und nahmen die 43-Jährige mit auf die Dienststelle.

    Unkooperativ auf der Wache: Frau wirft sich zu Boden und tritt nach Beamten

    Auf der Wache eskalierte die Situation zunehmend. Die 43-jährige Mexikanerin bei Einreisekontrolle verhielt sich laut Angaben der Beamten immer unkooperativer. Sie soll sich zu Boden geworfen und anschließend nach Bundespolizisten getreten haben. Dabei traf sie einen Beamten am Schienbein.

    Die Einsatzkräfte griffen ein und mussten die Frau schließlich fesseln, um weitere Angriffe zu verhindern. Solche Situationen kommen zwar immer wieder vor, dennoch bedeuten sie für die Beamten ein erhöhtes Risiko, da schnelle Reaktionen und konsequentes Handeln erforderlich sind.

    Beleidigung und Mittelfinger: Dolmetscherin ebenfalls betroffen

    Neben dem körperlichen Angriff blieb es nicht bei Widerstandshandlungen. Die Frau soll zudem eine Dolmetscherin beleidigt und ihr den Mittelfinger gezeigt haben. Dadurch weitete sich der Vorfall weiter aus und führte zu zusätzlichen Maßnahmen durch die Bundespolizei.

    Ermittlungsverfahren eingeleitet – Bundespolizei ordnet Zurückweisung an

    Die Bundespolizei leitete nach dem Vorfall ein Ermittlungsverfahren ein. Außerdem veranlassten die Beamten die Zurückweisung der 43-Jährigen. Damit durfte sie nicht nach Deutschland einreisen und musste ihren Rückflug nach Mexiko antreten.

    Die Bundespolizei weist in solchen Fällen regelmäßig darauf hin, dass aggressives Verhalten bei Kontrollen nicht nur die Situation verschärft, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Gerade bei bereits bekannten Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht prüfen die Behörden Einreisen besonders genau.

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