Schlagwort: Zurückweisungshaft

  • Den Neffen zum Arbeiten geschleust

    Den Neffen zum Arbeiten geschleust

    Bundespolizei bringt Ägypter in Abschiebehafteinrichtung

    Lindau

    Am Dienstag (8. April) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) zwei Ägypter bei der unerlaubten Einreise ertappt. Die vermeintliche Arbeitsfahrt entpuppte sich als mutmaßliche Schleusung. Die Beamten verweigerten einem Mann die Einreise nach Deutschland, der andere musste die Zurückweisungshaft antreten.

    In der Nacht auf Dienstag stoppte eine Streife der Lindauer Bundespolizei ein Auto mit italienischer Zulassung, welches mit zwei ägyptischen Männern besetzt war. Der 35-jährige Fahrer führte seinen Reisepass und italienischen Aufenthaltstitel mit.

    Der 23-jährige Beifahrer, der angebliche Neffe, war hingegen lediglich im Besitz seines Passes, der für
    die Einreise nach Deutschland jedoch nicht ausreichte. Die beiden Männer behaupteten, als Freiberufler zum Arbeiten nach München zu fahren. Arbeitsverträge, -aufträge oder sonstige Nachweise konnten
    sie jedoch nicht beibringen.

    Der polizeibekannte Beifahrer gab später an, dass ihn sein Onkel bereits mehrmals nach Deutschland zum Arbeiten mitgenommen und entsprechend entlohnt habe.

    Die Bundespolizisten ermittelten, dass der 23-Jährige, nachdem sein italienischer Aufenthaltstitel vergangenen August abgelaufen war, auch in Italien keinen legalen Aufenthaltsstatus mehr besitzt.

    >Aber auch ein Asylbegehren konnte der Migrant gegenüber den Bundespolizisten nicht geltend machen, da er zugab, sein Heimatland vor vier Jahren aus rein wirtschaftlichen Gründen verlassen zu haben.

    Die Bundespolizisten zeigten den 35-jährigen Fahrzeuglenker wegen versuchten
    Einschleusens von Ausländern an.

    Da der Migrant sein Reiserecht mit der Begehung von Straftaten verwirkt hatte, erhielt er eine weitere Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise und wurde schließlich nach Österreich zurückgewiesen. Die Beamten führten den 23-jährigen mutmaßlich Geschleusten am Nachmittag beim Amtsgericht Lindau vor und lieferten ihn im Anschluss zwecks der Zurückweisung ins Heimatland in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt ein.

  • Bundespolizei bringt vorbestraften Mann außer Landes und vollstreckt Haftbefehl wegen unerlaubter Einreise

    Bundespolizei bringt vorbestraften Mann außer Landes und vollstreckt Haftbefehl wegen unerlaubter Einreise

    Bundespolizei bringt vorbestraften Mann außer Landes und vollstreckt Haftbefehl wegen unerlaubter Einreise

    Lindau

    Am Donnerstag (29. Februar) haben Bundespolizisten einen Ukrainer mit einer vierjährigen Wiedereinreisesperre belegt und an die österreichischen Behörden übergeben. Ein behördenbekannter Ägypter, der untergetaucht war, musste in Zurückweisungshaft. Die Migranten waren am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) bei der unerlaubten Einreise aufgegriffen worden.

    Bereits am Mittwochmorgen (28. Februar) kontrollierten bayerische Grenzpolizisten zwei ukrainische Männer, die in einem Pkw mit italienischer Zulassung eingereist waren. Der 32-jährige Fahrer führte
    zwar seinen Reisepass mit, jedoch war er nur im Besitz eines Verlängerungsantrages seines
    italienischen Aufenthaltstitels, der nicht zum Grenzübertritt berechtigt.

    Der 22-jährige Beifahrer legte den Polizisten seinen Reisepass und einen abgelaufenen italienischen Aufenthaltstitel vor. Die zuständige Bundespolizei übernahm anschließend die Bearbeitung des Falls und zeigte die beiden Ukrainer wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes, den Fahrer zusätzlich wegen Beihilfe, an.

    Die Lindauer Bundespolizisten recherchierten, dass der 22-Jährige über einen legalen Aufenthalt in Italien verfügt. Er wurde nach Abschluss der Maßnahmen mit einer Ausreiseaufforderung entlassen.

    Die Beamten ermittelten außerdem, dass der Fahrer unter einem anderen Nachnamen in Italien erheblich vorbestraft ist und ihm aufgrund dessen die Erteilung eines Aufenthaltstitels bereits Ende 2023 versagt worden war. Der Mann selbst gab dazu an, 2021 geheiratet und den Namen seiner Frau angenommen zu haben. Der Fahrzeuglenker wurde am Donnerstag nach Österreich zurückgeschoben. Da der Mann bereits vor etwa einem Jahr unerlaubt in Deutschland aufgegriffen worden war, erhielt er nun eine vierjährige Wiedereinreisesperre für die Bundesrepublik.

    Ein ägyptischer Migrant hatte nur eine italienische Bescheinigung über ein laufendes Asylverfahren dabei, als ihn Lindauer Bundespolizisten am Donnerstagmorgen in einem Fernreisebus mit dem Routing Rom-Frankfurt am Main kontrollierten. Daraufhin erhielt der Mann eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise. Die Beamten fanden heraus, dass der Migrant bereits Anfang 2023 unerlaubt nach Deutschland eingereist und anschließend von der Bundespolizei am Dresdener Hauptbahnhof aufgegriffen worden war. Der junge Mann hatte hierbei ein Asylbegehren geäußert. Einen förmlichen Asylantrag stellte der Ägypter jedoch nie, sondern tauchte unter und begab sich nach Italien. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Polizisten außerdem fest, dass gegen den 22-Jährigen seit Anfang Februar 2024 ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen dieser unerlaubten Einreise vorlag. Der Gesuchte konnte die ausstehenden Justizschulden in Höhe von über 500 Euro zahlen und so eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. In Haft musste der Ägypter nach der Richtervorführung trotzdem. Die Beamten brachten ihn am Abend in die Abschiebehafteinrichtung am Münchener Flughafen. Von dort aus soll der Mann in den für sein Asylverfahren zuständigen Staat Italien zurückgewiesen werden.