RLP

Missbräuchliche Verwendung von Notrufen im hohen zweistelligen Bereich

 
 

Mainz-Mombach

In den frühen Morgenstunden des Mittwochs wählte ein 25Jähriger innerhalb einer Stunde unberechtigt über 60 Mal die Notrufnummern von Polizei und Feuerwehr. Bereits am Abend des 15.06. kam es in der Wohnung seiner Mutter zu einem Streit mit dieser der durch die Polizei geschlichtet werden konnte. Zur Entspannung der Situation verließ der junge Mann im Beisein der Beamten die Wohnung. Gegen 02:00 Uhr begann die Anrufserie auf den Notrufnummern von Polizei und Feuerwehr. Der Anrufer orderte die Polizei zunächst in die Hauptstraße und gab an, dass etwas passiert sei. Die darauffolgenden Anrufe wurden seinerseits unmittelbar wieder beendet. Als die Beamten den Mann schließlich in der Nähe der angegebenen Adresse antreffen konnten stelle sich heraus, dass es sich um den bereits aufgetretenen 25Jährigen handelt. Da er keine plausiblen Gründe für die Vielzahl an Notrufen angeben konnte, wurden weitere Anrufe durch das Sicherstellen des Mobiltelefons unterbunden und eine Strafanzeige wegen des Missbrauchs von Notrufen gefertigt.

Der Straftatbestand des Missbrauchs von Notrufen kann mit einer Geldbuße oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. Die Notrufleitungen von Polizei und Feuerwehr müssen immer erreichbar sein, um jeder Person in einer Notlage die Möglichkeit auf schnellstmögliche Hilfe zu eröffnen. Daher handelt es sich bei solchen “Spaß-Anrufen” um kein Kavaliersdelikt, sondern um ernsthalte Beeinträchtigungen der Einsatzfähigkeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten, was unter Umständen fatale Folgen haben kann.

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