MAYEN. Infolge der regelmäßigen Baumüberprüfungen wurde festgestellt, dass sich der Zustand von insgesamt elf Linden im Bereich der Straße Wasserpförtchen extrem verschlechtert hat.
Um einer erheblichen Gefährdung von Personen, Gegenständen und Fahrzeugen vorzubeugen sowie im Hinblick auf die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht wurde die sofortige Fällung der Bäume empfohlen. Um die Frist zur Einhaltung des Fällverbotes gemäß § 39 BNatSchG (beginnend am 1. März) einzuhalten, möchte die Stadt Mayen nun auch die Bäume im 2. Abschnitt fällen lassen.
Dafür muss die Straße Wasserpförtchen im Zeitraum vom 21. Februar bis 23. Februar aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen im Abschnitt zwischen der Eselsbrücke/Im Hombrich und Im Keutel/Am Brückentor vollständig gesperrt werden. Um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten, wird die Einbahnstraßenregelung Im Keutel für den Zeitraum der Vollsperrung aufgehoben, damit u.a. der Anlieferverkehr ans Brückentor weiterhin gewährleistet ist (siehe beigefügten Plan).
Die fußläufige Erreichbarkeit der privaten Liegenschaften ist während des angegebenen Zeitraums durchgehend gewährleistet. Während der Vollsperrung stehen die öffentlichen Parkplätze im vorgenannten Abschnitt des Wasserpförtchens nicht zur Verfügung. Die Zufahrt zu den privaten Stellplätzen kann in diesem Zeitraum lediglich außerhalb der Arbeitszeiten der Baumfällungen aufrechterhalten werden. Von Einschränkungen betroffene Eigentümer werden unmittelbar kontaktiert. Die Stadtverwaltung Mayen bittet die Anwohnerinnen und Anwohner, die Belastungen und Einschränkungen zu entschuldigen bzw. zu berücksichtigen.
Die Arbeiten beginnen voraussichtlich am 21. Februar. Im Zeitraum der Fällungen ist die Befahrbarkeit der Straße Wasserpförtchen sowie der Fußgängerverkehr im betroffenen Abschnitt nicht möglich.
Stadt Mayen