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2G-Regel für öffentlichen Badebetrieb im Beatusbad

KOBLENZ

Für den öffentlichen Badebetrieb im Beatusbad wird ab dem 20. September 2021 die 2G-Regel gelten. Dies bedeutet, dass Badegäste des öffentlichen Badebetriebes entweder einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus oder einen Genesenen-Nachweis besitzen müssen.

Hintergrund dieser Beschränkung ist, dass parallel zum öffentlichen Badebetrieb im Beatusbad Schulschwimmen bzw. Vereinsschwimmen stattfindet. Da sich nach der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung jedoch nur 25 nicht-immunisierte Personen zeitgleich im Hallenbad aufhalten dürfen, hat die Stadt Koblenz entschieden, diese 25 Plätze an die Schulen und Vereine zu geben, damit deren Schwimmunterricht für möglichst viele Kinder gewährleistet werden kann.

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