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310.000,- Euro Geldstrafe und Bußgeld – Zoll greift bei Mindestlohnunterschreitung durch

19. Juli 2024 2 Min. Lesezeit
Zollverwaltung

310.000,- Euro Geldstrafe und Bußgeld – Zoll greift bei Mindestlohnunterschreitung durch

Itzehoe, Hamburg –

Rund 265.000,- Euro Geldbuße und fast 45.000,- Euro Geldstrafe muss der Geschäftsführer eines Fahrzeughändlers zahlen. Zollbedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellten im Rahmen der durchgeführten Ermittlungen Mindestlohnunterschreitungen in Höhe von fast 110.000,- Euro und Beitragsvorenthaltungen über 25.000,- Euro fest.

“Vorangegangen waren anonyme Hinweise, die bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe und dem
Hauptzollamt Itzehoe von beschäftigten Arbeitnehmern eingegangen sind, in denen sie erklärten,
nur 6,- Euro pro Stunde für ihre Arbeit bei einem Fahrzeughändler zu erhalten.”, so Maurice Douce, Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe. Selbst nachdem sich die Beschäftigten bei ihrem Arbeitgeber über die unfaire Bezahlung beschwerten, lenkte dieser nicht ein und hielt an seiner unrechtmäßigen Entlohnung fest.

In den anschließend durchgeführten Ermittlungen, stellten die damit beauftragten Zollbediensteten fest, dass die Arbeitnehmenden tatsächlich nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn ausgezahlt bekommen haben. Und auch die Beiträge zur Sozialversicherung zahlte der Arbeitgeber nicht vollständig.

Douce weiter: “Solche Taten zeugen von der offensichtlich geringen Wertschätzung des Arbeitgebers
für die Leistungen, die die eigenen Beschäftigten Tag für Tag für das Unternehmen erbringen. Zusätzlich schädigen sie die Funktionsfähigkeit unserer Sozialsysteme und schaden dadurch der ganzen Gesellschaft.”

Das Hauptzollamt Itzehoe hat gegen das Unternehmen und gegen den Geschäftsführer Bußgeldbescheide in Höhe von rund 130.000,- Euro und 135.000,- Euro erwirkt. Das Amtsgericht Itzehoe erließ gegen den Geschäftsführer einen Strafbefehl über fast 45.000,-Euro. Die Ermittlungsverfahren sind rechtskräftig abgeschlossen.

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