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32-Jähriger überquert mehrfach unbefugt die Gleise

Trier - Gleisüberschreitungen - Bundespolizei

32-Jähriger überquert mehrfach unbefugt die Gleise

Trier

Trotz zahlreicher Warnungen der Bundespolizei Trier, Gleise an nicht dafür vorgesehenen Stellen zu überqueren, passiert dies zurzeit vermehrt auf der neuen Weststrecke Trier.

So kam es Samstagmittag innerhalb kurzer Zeit zu mehreren Gleisüberschreitungen eines 32-Jährigen
im Bereich des Haltepunktes Trier-West.

Infolgedessen musste ein Personenzug eine Schnellbremsung einleiten und der Lokführer im Anschluss abgelöst werden.

Der 32-Jährige wurde kurz darauf im Bereich eines Lebensmittelgeschäftes von der Bundespolizei angetroffen und über sein leichtsinniges und riskantes Verhalten aufgeklärt. Da er Verursacher der Schnellbremsung war, muss er sich in der Folge wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verantworten (§ 315 Strafgesetzbuch).

Die Bundespolizei Trier weist nochmals auf die Gefahren und richtiges Verhalten an Bahnanlagen hin.

Oberster Grundsatz ist und bleibt:

Bahnanlagen sind keine Orte für Abenteuer, Spiel und Spannung.
Es ist verboten sie zu betreten – geschweige denn, sie zu überqueren!

Unsere dringende Bitte – auch an Eltern, Sorgeberechtigte, Lehr- und Erziehungspersonal:

Sensibilisieren Sie sich und andere und denken Sie an die möglichen Gefahren an Bahnanlagen. Wichtige Hinweise hierzu sind auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de nachzulesen.

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