Mord an THW-Kollegin Coburg
Das Landgericht Coburg sprach den 38-Jährigen des Mordes schuldig und erkannte die besondere Schwere der Schuld an.
Urteil und Strafmaß
Das Landgericht Coburg verurteilte den Angeklagten zu lebenslanger Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Das Gericht begründete dies mit der Heimtücke und den niederen Beweggründen der Tat.
Tatgeständnis und Tatumstände
Der Angeklagte räumte zu Prozessbeginn ein, die 40-jährige THW-Helferin erwürgt zu haben, anschließend habe er sich an der Leiche sexuell vergangen. Nach Darstellung der Anklage tötete er die Frau offenbar, nachdem wiederholte Annäherungsversuche abgewiesen worden waren. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, aus sexuellem Motiv und heimtückisch gehandelt zu haben.
Fundort und weitere Tathandlungen
Der Mann gab an, die Leiche zunächst in einer Abstellkammer aufbewahrt und später in einem Lagercontainer seines Arbeitgebers abgelegt zu haben.
Ermittler entdeckten den Leichnam dort; das Opfer galt zuvor als vermisst.
Verteidigung, Strafverfahren und Rechtslage
Die Verteidigung plädierte auf Totschlag und forderte eine Haftstrafe von deutlich unter lebenslänglich. Staatsanwaltschaft und Gericht hielten dagegen Mord und forderten bzw. verhängten die höchste Strafart. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund
Die Getötete war ehrenamtlich beim Technischen Hilfswerk (THW) aktiv. Der Fall hatte Ende 2024 für große Aufmerksamkeit in der Region gesorgt; die Ermittlungen führten zur Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Coburg.
