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59-Jährige muss wegen Betrugs 40 Tage in Haft

Am Mittwochmorgen wurde am Hauptbahnhof Koblenz von der Fahndungsgruppe der Bundespolizei eine 59-jährige Frau kontrolliert.

Bei der Personalienüberprüfung wurde ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz festgestellt. Das Amtsgericht Andernach hatte sie im September 2019 wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von 40 Tagen, abwendbar durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro, verurteilt.

Die geforderte Geldstrafe konnte die Frau nicht bezahlen, so dass sie nun für die nächsten 40 Tage in der JVA Koblenz “sitzt”.

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