Schleswig-Holstein

7-Jähriger von Mann in Wellsee angesprochen

Kiel - Sicherheit - Kinder

7-Jähriger von Mann in Wellsee angesprochen – Polizei ermittelt und gibt Hinweise

Kiel

Ein siebenjähriger Junge teilte seinen Eltern mit, dass er gestern Morgen auf dem Weg zur Schule von einer männlichen Person angesprochen worden sei. Der Mann habe dem Kind Süßigkeiten aus seinem Van angeboten. Die Polizei gibt Tipps und Verhaltenshinweise.

Am 10.07.24 gegen 07:30 Uhr sei der Mann nach jetzigem Ermittlungsstand gezielt auf den Siebenjährigen im Bereich des Kreuzungsbereiches Segeberger Landstraße / Wellseedamm zugegangen und habe ihm Süßigkeiten angeboten, welche in seinem schwarzen Van sein sollten. Nachdem der Junge dies verneint habe und weiter in Richtung Schule gegangen sei, entfernte sich der Mann in unbekannte Richtung.

Der Mann, der den Jungen angesprochen haben soll, soll circa 45 Jahre alt gewesen sein und ein
beiges T-Shirt mit Aufschrift getragen haben. Zudem hatte er kurze braune Haare. Laut des Jungen soll der Mann in Begleitung eines weiteren Mannes gewesen sein, den er jedoch nicht beschreiben konnte.

Die Polizei nimmt die Angaben des Jungen ernst und arbeitet mit Hochdruck an der Aufklärung des angezeigten Sachverhalts. Bei Hinweisen zu dieser Person wenden Sie sich an die Polizei. Bei Antreffen dieser Person wenden Sie sich ebenfalls direkt an den Polizeinotruf unter 110.

Uns ist bekannt, dass immer wieder solche Sachverhalte über die sozialen Medien verbreitet werden, ohne dass die Vorfälle polizeilich bestätigt sind. Oftmals ist von einem Transporter die Rede, der offensichtlich bundesweit auffällt. In den letzten Jahren ist im Bereich der Polizeidirektion Kiel kein Fall bekannt, bei dem ein Kind Opfer einer solchen Straftat wurde. Bevor solche Nachrichten weiterleitet werden, raten wir eindringlich, sich auf den offiziellen Kanälen der Polizei zu informieren.

Einige nützliche Tipps der Polizei:

Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind ein Sicherheitswort, dass nur Sie und Ihr Kind kennen. Nur wenn eine Person das Kennwort kennt, darf das Kind mit diesem mitgehen (gilt auch für bekannte Personen). Sagen Sie Ihrem Kind, dass es nicht mit Fremden sprechen oder mitgehen soll. Die Kinder sollen laut NEIN rufen, sobald jemand etwas macht, was nicht in Ordnung ist. Sie sollen aus der Situation weglaufen zu einem vertrauenswürdigen Erwachsenen und um Hilfe bitten. Sprechen Sie mit Ihren Kindern, dass sie sich nicht mit Süßigkeiten, Hundebabys oder ähnlichen locken lassen.

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