74-jähriger Busfahrer vergewaltig geistig behinderte Frau
München - sexueller Missbrauch - Vergewaltigung
74-jähriger Busfahrer verurteilt: Viereinhalb Jahre Haft wegen Vergewaltigung eines Mädchens in München
Ein schockierender Fall von sexuellem Missbrauch erschüttert München. Ein 74-jähriger Busfahrer wurde vom Landgericht München I zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Janusz P., der für den Transport von Menschen mit Behinderung zuständig war, vergewaltigte eine Frau in der Nähe eines Spielplatzes.
Tat im Oktober 2023 – Ein Spielplatz wird zum Tatort
Die Tat ereignete sich im Oktober 2023. Die Frau war an diesem Tag der einzige Fahrgast des Transporters, den Janusz P. steuerte. Der Busfahrer stellte sein Fahrzeug an einem Spielplatz ab und
nutzte die schutzlose Lage seines Opfers schamlos aus.
Im hinteren Teil des Transporters verhängte er die Fenster mit Kleidungsstücken und Decken, um sich
vor Blicken zu schützen. Anschließend vergewaltigte er die junge Frau.
Polizeieinsatz nach Hinweis einer Nachbarin
Eine Nachbarin wurde auf die ungewöhnliche Parksituation des Transporters aufmerksam und
alarmierte die Polizei. Die herbeigerufenen Beamten konnten Janusz P. vor Ort festnehmen. Er wurde
mit heruntergelassener Hose im Fahrzeug angetroffen.
Gerichtsurteil: Planmäßiges Vorgehen
Das Landgericht München I sah es als erwiesen an, dass Janusz P. nicht spontan handelte. Der Sprecher des Oberlandesgerichts München, Laurent Lafleur, erklärte: „Der Angeklagte war planmäßig vorgegangen.“ Das Gericht verurteilte ihn wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses.
Der Vorsitzende der 19. Großen Strafkammer, Markus Koppenleitner, hielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten für tat- und schuldangemessen.
Geständnis und Beweise
Vor Gericht legte Janusz P. ein umfassendes Geständnis ab. Dieses wurde durch DNA-Spuren und die Aussagen der Polizeibeamten, die ihn festgenommen hatten, bestätigt. Das Gericht stellte fest,
dass körperliche Gewalt angewendet wurde.
Noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.
Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, innerhalb einer
Woche Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.