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A2 Raser erneut freigesprochen

Ihr könnt Euch doch bestimmt noch an den Fall erinnern, als ein Milliardär aus Tschechien mit seinem Bugatti über die A 2 bei Burg gebrettert ist. In der Spitze hatte der Kerl, 417 km/h auf dem Tacho. Die irre Fahrt hat er auch noch gefilmt und bei YouTube ins Netz geladen. Es folgte eine Strafanzeige, ein Freispruch, ein Widerspruch und jetzt das endgültige Ende des Verfahrens. Der Mann bleibt straffrei. 

Dem Mann war ja nicht nur rücksichtsloses Fahren wegen des unglaublichen Tempos von umgerechnet 116 Metern pro Sekunde  vorgeworfen worden, sondern auch, weil er sogar noch ein Stück freihändig gefahren ist. Der Generalstaatsanwalt Sachsen-Anhalt in Naumburg kommt zu dem Urteil: Das mag leichtsinnig und geradezu lebensmüde erscheinen, ist aber nicht verboten. Der Gesetzgeber schreibt nur Fahrrad- und Motorradfahrern vor, die Hände am Lenkrad zu lassen. Autofahrer müssen das nicht, nicht mal, wenn sie schon fast fliegen. Klingt verrückt, ist aber so.

Und was hat die Generalstaatsanwaltschaft zum Thema Tempo bzw. Tempolimit gesagt:

Auf dem Anschnitt auf der A 2 gab es keine Begrenzung. Also ab dafür, der Mann durfte rasen. Das zu unterbinden, wäre aber doch angebracht. Die oberste Strafverfolgungsbehörde Sachsen-Anhalts schlägt vor: ein Tempolimit von 200 km/h. Bis dahin wäre es noch schnell, alles darüber wird gefährlich und sollte unterbleiben.

 

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