Ihr kรถnnt Euch doch bestimmt noch an den Fall erinnern, als ein Milliardรคr aus Tschechien mit seinem Bugatti รผber die A 2 bei Burg gebrettert ist. In der Spitze hatte der Kerl, 417 km/h auf dem Tacho. Die irre Fahrt hat er auch noch gefilmt und bei YouTube ins Netz geladen. Es folgte eine Strafanzeige, ein Freispruch, ein Widerspruch und jetzt das endgรผltige Ende des Verfahrens. Der Mann bleibt straffrei.ย
Dem Mann war ja nicht nur rรผcksichtsloses Fahren wegen des unglaublichen Tempos von umgerechnet 116 Metern pro Sekundeย vorgeworfen worden, sondern auch, weil er sogar noch ein Stรผck freihรคndig gefahren ist. Der Generalstaatsanwalt Sachsen-Anhalt in Naumburg kommt zu dem Urteil: Das mag leichtsinnig und geradezu lebensmรผde erscheinen, ist aber nicht verboten. Der Gesetzgeber schreibt nur Fahrrad- und Motorradfahrern vor, die Hรคnde am Lenkrad zu lassen. Autofahrer mรผssen das nicht, nicht mal, wenn sie schon fast fliegen. Klingt verrรผckt, ist aber so.
Und was hat die Generalstaatsanwaltschaft zum Thema Tempo bzw. Tempolimit gesagt:
Auf dem Anschnitt auf der A 2 gab es keine Begrenzung. Also ab dafรผr, der Mann durfte rasen. Das zu unterbinden, wรคre aber doch angebracht. Die oberste Strafverfolgungsbehรถrde Sachsen-Anhalts schlรคgt vor: ein Tempolimit von 200 km/h. Bis dahin wรคre es noch schnell, alles darรผber wird gefรคhrlich und sollte unterbleiben.
