Am Donnerstag, 17.03.2022, 15:55 Uhr, wurde auf der BAB 3 in Fahrtrichtung Frankfurt ein Pkw mit niederlรคndischen Ausfuhrkennzeichen von Beamten der Polizeiautobahnstation Montabaur einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der 59 jรคhrige Fahrzeugfรผhrer aus den Niederlanden zeigte drogentypische Auffallerscheinungen. Der Konsum von Kokain wurde eingerรคumt und geringe Mengen aufgefunden. Bei der vorgelegten georgischen Fahrerlaubnis handelte es sich um eine Fรคlschung. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und eine Blutprobe entnommen. Entsprechende Strafanzeigen wegen Urkundenfรคlschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoร gegen das Betรคubungsmittelgesetz wurden eingeleitet. Beim 56 jรคhrigen Beifahrer wurde ein fรผnfstelliger Bargeldbetrag sichergestellt, der beim Grenzรผbertritt nicht angemeldet wurde. Weiterhin wurde mehrere originalverpackte Smartphones aufgefunden, fรผr die kein Eigentumsnachweis erbracht werden konnte. Gegen den Niederlรคnder wurde ein Strafverfahren wegen Verdacht der Geldwรคsche eingeleitet.
