Am Donnerstag, 17.03.2022, 15:55 Uhr, wurde auf der BAB 3 in Fahrtrichtung Frankfurt ein Pkw mit niederländischen Ausfuhrkennzeichen von Beamten der Polizeiautobahnstation Montabaur einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der 59 jährige Fahrzeugführer aus den Niederlanden zeigte drogentypische Auffallerscheinungen. Der Konsum von Kokain wurde eingeräumt und geringe Mengen aufgefunden. Bei der vorgelegten georgischen Fahrerlaubnis handelte es sich um eine Fälschung. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und eine Blutprobe entnommen. Entsprechende Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden eingeleitet. Beim 56 jährigen Beifahrer wurde ein fünfstelliger Bargeldbetrag sichergestellt, der beim Grenzübertritt nicht angemeldet wurde. Weiterhin wurde mehrere originalverpackte Smartphones aufgefunden, für die kein Eigentumsnachweis erbracht werden konnte. Gegen den Niederländer wurde ein Strafverfahren wegen Verdacht der Geldwäsche eingeleitet.