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Ab heute Testpflicht für Reiserückkehrer

Ohne negatives Testergebnis keine Flugreise nach Deutschland möglich.

Ab heute Testpflicht für Reiserückkehrer
Ohne negatives Testergebnis keine Flugreise nach Deutschland möglich.

Ab heute, Dienstag, den 30.03. gilt für alle Reisenden, die nach Deutschland fliegen wollen eine Corona-Testpflicht. Wer seiner Fluggesellschaft keinen negativen Corona-Test vorweisen kann, wird erst gar nicht an Bord gelassen. Eine entsprechende Vorschrift der Corona-Testverordnung ist seit Mitternacht in Kraft. Das Testergebnis darf maximal 48 Stunden alt sein, die Kosten für den Test hat der Reisende selbst zu tragen.

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Die Vorschrift gilt unabhängig von den jeweiligen Einreisebestimmungen des Abfluglandes. Bei einem positiven Testergebnis darf der Reisende nicht nach Deutschland einreisen und muß sich statt dessen nach den Vorschriften des Abfluglandes in Quarantäne begeben. Auch hier hat der Reisende die Kosten selbst zu tragen. Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht automatisch eine sofortige Einreise, die Vorschriften auf Landesebene gelten weiter und die neue Verordnung betrifft nicht bestehende Quarantäne Regeln für die Einreise aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten.

Ausgenommen von der Regel sind die Crews der Flugzeuge sowie Kinder unter 6 Jahren. Laut Bundesgesundheitsministerium sind PCR-Labortests und ausgewählte Schnelltests mit bestimmten Mindestanforderungen und einem Nachweis des Ergebnisses zugelassen. Dieses kann entweder ausgedruckt auf Papier oder in digitaler Form dokumentiert werden. Die generelle Überprüfung auf das Vorhandensein der Tests ist durch die Fluggesellschaften vorzunehmen, die Bundespolizei behält sich Kontrollen bei der Einreise vor.

Die Testpflicht sollte zunächst schon am vergangenen Freitag eingeführt werden, zwecks einer besseren Vorbereitung für die Fluggesellschaften vor Ort wurde das aber auf heute verschoben. Die Maßnahme ist zunächst bis zum 12. Mai befristet.

 

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