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Ab Montag müssen Sie für den gelben Schein wieder zum Arzt

18. April 2020 1 Min. Lesezeit
CORONA FAKTEN CHRONIC Kopie

CORONA FAKTEN CHRONIC

Ein Gelber Schein per Anruf? Das ist bald nicht mehr möglich.

Für eine Krankschreibung bei leichten Atemwegsbeschwerden müssen Versicherte künftig wieder einen Arzt aufsuchen.

Wie der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen am Freitag mitteilte, wird die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht verlängert werden.

Ab dem 20. April müssen Versicherte sich demnach wieder persönlich untersuchen lassen.

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