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Ab Morgen, Montag, neue Regeln

12. September 2021 2 Min. Lesezeit
Corona Eilmeldung

Corona Eilmeldung

Mayen-Koblenz ab Montag in Warnstufe 1

KREIS MYK. Mit Inkrafttreten der 26. Corona-Bekรคmpfungsverordnung hat das Land Rheinland-Pfalz ein neues System zur Bewertung des Infektionsgeschehens eingefรผhrt. Die Sieben-Tage-Inzidenz gilt demnach nicht mehr allein maรŸgeblich fรผr Einschrรคnkungen. Basierend auf den erstmals vom Landesuntersuchungsamt unter unterย  www.lua.rlp.de verรถffentlichten Leitindikatoren (Sieben-Tage-Inzidenz, Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert und Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten) gilt fรผr den Landkreis Mayen-Koblenz ab Montag, 13. September, die Warnstufte 1. Zur Ermittlung der Einordnung wurden die drei unmittelbar vor dem 12. September liegenden Werktage mitgezรคhlt.

Ab Montag gelten im Landkreis gemรครŸ Warnstufe 1 der 26. Corona-Bekรคmpfungsverordnung nachfolgende Regelungen:

  • Kontaktbeschrรคnkungen im รถffentlichen Raum

25 Personen (geimpfte Personen, genesene Personen und Kindern bis einschlieรŸlich 11 Jahre werden nicht mitgezรคhlt)

  • Veranstaltungen in geschlossenen Rรคumen:

250 nicht-immunisierte Personen, dazu unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschlieรŸlich 11 Jahre

  • Veranstaltungen im Freien:

1.000 nicht-immunisierte Personen (bei festem Platz) oder 500 nicht-immunisierte Personen (ohne festem Platz) daneben geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschlieรŸlich 11 Jahre bis zu insgesamt 25.000 Personen

  • Sport (Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport im Innen- und AuรŸenbereich):

Maximal 25 nicht-immunisierte Personen dazu unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschlieรŸlich 11 Jahre

  • AuรŸerschulischer Musik- und Kunstunterricht (im Innen- und AuรŸenbereich):

Maximal 25 nicht-immunisierte Personen daneben unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschlieรŸlich 11 Jahre

  • Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur:

Maximal 25 nicht-immunisierte Personen daneben unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschlieรŸlich 11 Jahre

Alle weiteren Regelungen der aktuellen Corona-Bekรคmpfungsverordnung sind nachzulesen unter der Internetadresse https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/

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