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Ab Morgen, Montag, neue Regeln

Warnstufe 1

Mayen-Koblenz ab Montag in Warnstufe 1

KREIS MYK. Mit Inkrafttreten der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Land Rheinland-Pfalz ein neues System zur Bewertung des Infektionsgeschehens eingeführt. Die Sieben-Tage-Inzidenz gilt demnach nicht mehr allein maßgeblich für Einschränkungen. Basierend auf den erstmals vom Landesuntersuchungsamt unter unter  www.lua.rlp.de veröffentlichten Leitindikatoren (Sieben-Tage-Inzidenz, Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert und Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten) gilt für den Landkreis Mayen-Koblenz ab Montag, 13. September, die Warnstufte 1. Zur Ermittlung der Einordnung wurden die drei unmittelbar vor dem 12. September liegenden Werktage mitgezählt.

Ab Montag gelten im Landkreis gemäß Warnstufe 1 der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung nachfolgende Regelungen:

  • Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum

25 Personen (geimpfte Personen, genesene Personen und Kindern bis einschließlich 11 Jahre werden nicht mitgezählt)

  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen:

250 nicht-immunisierte Personen, dazu unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre

  • Veranstaltungen im Freien:

1.000 nicht-immunisierte Personen (bei festem Platz) oder 500 nicht-immunisierte Personen (ohne festem Platz) daneben geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre bis zu insgesamt 25.000 Personen

  • Sport (Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport im Innen- und Außenbereich):

Maximal 25 nicht-immunisierte Personen dazu unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre

  • Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht (im Innen- und Außenbereich):

Maximal 25 nicht-immunisierte Personen daneben unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre

  • Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur:

Maximal 25 nicht-immunisierte Personen daneben unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre

Alle weiteren Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung sind nachzulesen unter der Internetadresse https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/

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