Der 2. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklage der Bundesanwaltschaft vom 10. Dezember 2019 gegen die 40 Jahre alte Asiea S. wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Landesverrat (§§ 94 Abs. 1 Nr. 1, 27 Abs. 1 StGB) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschluss des 2. Strafsenats – Staatsschutzsenat – vom 2. Januar 2020, Aktenzeichen: 2 StE 11/19 (2) Geh.).
Die Angeklagte ist die Ehefrau des Angeklagten Abdul S., dem zur Last gelegt wird, als Zivilangestellter der Bundeswehr in der Heinrich-Hertz-Kaserne in Daun unter Missbrauch seiner verantwortlichen Stellung als Übersetzer Staatsgeheimnisse militärischer Art an Mitarbeiter eines iranischen Nachrichtendienstes weitergegeben zu haben. Die Angeklagte Asiea S. soll ihren Ehemann von Beginn an bei seiner Verratstätigkeit unterstützt haben.