Einreiseverbot ignoriert: Bundespolizei stoppt 33-Jährigen im Fernzug
Müllheim im Markgräflerland – Ein 33-jähriger Mann wollte trotz eines neunjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbots erneut nach Deutschland gelangen. Einsatzkräfte kontrollierten den polnischen Staatsangehörigen in einem Fernreisezug. Die Bundespolizei verweigerte ihm anschließend die Einreise und wies ihn in die Schweiz zurück.
Kontrolle im Fernreisezug bei Müllheim
Der 33-Jährige reiste am Montagvormittag, 31. August 2026, mit einem Fernreisezug in Richtung Deutschland. Auf Höhe von Müllheim im Markgräflerland kontrollierten Mitarbeiter der Bundeszollverwaltung den Fahrgast.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Einsatzkräfte ein bestehendes Einreiseverbot in Deutschland fest. Das Verbot gilt nach Angaben der Bundespolizei für insgesamt neun Jahre und untersagt dem Mann sowohl die Einreise als auch den Aufenthalt im Bundesgebiet.
Behörde schob den Mann erst vor vier Wochen ab
Die zuständige Ausländerbehörde hatte dem polnischen Staatsangehörigen das Recht auf Einreise und Aufenthalt entzogen. Als Gründe nennt die Bundespolizei unter anderem Totschlag, gefährliche Körperverletzung und weitere Straftaten.
Erst vier Wochen vor der Kontrolle hatte die Behörde den 33-Jährigen nach Polen abgeschoben. Dennoch versuchte er nun erneut, mit einem Fernreisezug nach Deutschland einzureisen. Damit missachtete er das weiterhin gültige Einreiseverbot in Deutschland.
Bundespolizei leitet Ermittlungsverfahren ein
Nach der Feststellung des Verbots übernahm die Bundespolizei den Fall. Die Beamten verweigerten dem Mann die Einreise. Anschließend wiesen sie ihn in die Schweiz zurück.
Darüber hinaus leitete die Bundespolizei gegen den 33-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Freizügigkeitsgesetz/EU ein. Die Ermittlungen richten sich gegen seinen erneuten Versuch, trotz des bestehenden Verbots in das Bundesgebiet einzureisen.
Neunjähriges Verbot bleibt bestehen
Das Einreiseverbot in Deutschland umfasst nach den vorliegenden Angaben einen Zeitraum von neun Jahren. Die Kontrolle im Fernreisezug verhinderte die erneute Einreise nur wenige Wochen nach der Abschiebung des Mannes.
Weitere Angaben zum ursprünglichen Strafverfahren, zum genauen Reiseweg oder zum weiteren Verlauf des neu eingeleiteten Ermittlungsverfahrens machte die Bundespolizei in der Mitteilung nicht.
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Erstellt mit Hilfe von KI
