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Abschiebeflug nach Afghanistan: 31 Personen von Leipzig nach Kabul zurückgeführt

28. Juli 2026 4 Minuten gelesen
Abschiebeflug nach Afghanistan

Dobrindt kündigt weitere Abschiebungen nach Afghanistan an!

Berlin/Leipzig. Deutschland hat am Dienstag, 28. Juli 2026, erneut afghanische Staatsangehörige nach Kabul abgeschoben. Der Abschiebeflug nach Afghanistan startete in der Nacht vom Flughafen Leipzig/Halle. Nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt befanden sich insgesamt 31 Männer an Bord der Chartermaschine.

Bei den abgeschobenen Personen handelte es sich laut Dobrindt überwiegend um schwere und schwerste Straftäter. Sie waren unter anderem wegen Tötungsdelikten, Vergewaltigungen, Gewalttaten und weiterer schwerer Straftaten verurteilt worden. Eine der abgeschobenen Personen hatte nach Angaben des Innenministers keine strafrechtliche Verurteilung.

Weitere aktuelle Meldungen aus Deutschland finden Leser in unserer Kategorie Deutschland. Nachrichten aus der Hauptstadt veröffentlicht der Blaulicht-Report außerdem im Bereich Berlin.

Abschiebeflug nach Afghanistan mit überwiegend verurteilten Straftätern

Das Bundesinnenministerium sprach von Personen, die überwiegend wegen schwerer oder schwerster Straftaten verurteilt worden waren. Zu den genannten Deliktsbereichen zählen versuchter Mord, Totschlag, schwerer Raub, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern und gefährliche Körperverletzung.

Einzelne Medien veröffentlichten darüber hinaus Angaben zu mehreren Verurteilten. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nennt dieser Artikel keine Namen oder abgekürzten Familiennamen der betroffenen Personen.

Die Chartermaschine erreichte Kabul noch am Dienstag. Die Bundesregierung organisiert die Rückführungen inzwischen auf Grundlage einer Vereinbarung mit den Verantwortlichen in Afghanistan. Die Taliban kontrollieren das Land seit August 2021, Deutschland erkennt ihre Regierung jedoch nicht diplomatisch an.

Auch ein nicht verurteilter Mann wurde abgeschoben

Unter den 31 abgeschobenen Männern befand sich laut Dobrindt auch ein afghanischer Staatsangehöriger ohne strafrechtliche Verurteilung. Der Mann sei jedoch vollziehbar ausreisepflichtig gewesen. Er habe zuvor versucht, in einem anderen europäischen Staat unterzukommen und sei anschließend nach Deutschland zurückgekehrt.

Ursprünglich sollten nach Angaben des Ministers zwei Personen ohne strafrechtliche Verurteilung mit dem Flug zurückgeführt werden. Letztlich befand sich nur einer dieser Männer an Bord. Dobrindt sprach bei dieser Person von „deutlichen Auffälligkeiten“, nannte zunächst jedoch keine weiteren Einzelheiten.

Dobrindt kündigt weitere Rückführungen an

Der Bundesinnenminister machte deutlich, dass sich künftige Abschiebungen nach Afghanistan nicht ausschließlich auf verurteilte Straftäter und Gefährder beschränken sollen. Auch abgelehnte Asylbewerber könnten betroffen sein, wenn sie vollziehbar ausreisepflichtig sind und Deutschland nicht freiwillig verlassen.

„Wer ausreisepflichtig ist, der ist aufgefordert, die Reise in sein Heimatland anzutreten“, erklärte Dobrindt. Komme eine Person dieser Pflicht nicht nach, könne der Staat die Ausreise durch eine Abschiebung durchsetzen.

Das Bundesministerium des Innern erläutert, dass Behörden eine vollziehbare Ausreisepflicht zwangsweise durchsetzen können, wenn die betroffene Person Deutschland nicht freiwillig verlässt.

204 Afghanen in der laufenden Legislaturperiode zurückgeführt

Nach Angaben des Innenministeriums hat Deutschland in der laufenden Legislaturperiode insgesamt 204 afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan zurückgeführt. Bereits in der vorherigen Woche hatten die Behörden drei afghanische Straftäter im Rahmen einzelner Rückführungen abgeschoben.

Der aktuelle Abschiebeflug nach Afghanistan gehört damit zu einer Reihe von Rückführungsmaßnahmen, die die Bundesregierung weiter ausbauen will. Dobrindt erklärte, die Bundesländer hätten bereits den Hinweis erhalten, künftig auch andere vollziehbar ausreisepflichtige Afghanen für Rückführungen zu melden.

Abschiebungen bleiben politisch umstritten

Menschenrechtsorganisationen und Vertreter der Opposition kritisieren Abschiebungen nach Afghanistan. Sie verweisen auf die schlechte humanitäre Lage sowie auf schwere Menschenrechtsverletzungen unter der Herrschaft der Taliban. Besonders Frauen und Mädchen unterliegen dort zahlreichen Einschränkungen.

Die Bundesregierung hält Rückführungen unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen dennoch für möglich. Behörden müssen jeden Fall einzeln prüfen und dabei mögliche Abschiebungsverbote, laufende Gerichtsverfahren sowie gesundheitliche oder persönliche Gründe berücksichtigen.

Der Abschiebeflug nach Afghanistan zeigt zugleich, dass die Bundesregierung ihren Kurs ausweiten will. Künftige Flüge könnten deshalb neben Straftätern auch weitere Menschen betreffen, deren Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist und die Deutschland verlassen müssen.

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