Der Wolf im Westerwald darf weiterhin gejagt und abgeschossen werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat am Freitag, 9. Oktober 2026, eine endgültige Eilentscheidung getroffen. Damit dürfen zuständige Jäger den Wolfsrüden GW 2478m in bestimmten Revieren des nördlichen Westerwaldkreises erlegen.
Das Gericht bestätigte damit eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz. Das gerichtliche Eilverfahren ist beendet. Der sofortige Vollzug der Abschussgenehmigung bleibt wirksam.
Wolf im Westerwald: OVG bestätigt Abschussgenehmigung
Bereits am 11. September hatte der Westerwaldkreis die Genehmigung mit sofortiger Vollziehung erteilt. Gegen diese Entscheidung lief ein gerichtliches Eilverfahren.
Nun hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz unter dem Aktenzeichen 8 B 11617/26.OVG entschieden. Die Richter bestätigten die vorherige Entscheidung zugunsten des Westerwaldkreises.
Die Jagd darf allerdings nicht im gesamten Westerwald stattfinden. Die Genehmigung gilt ausschließlich für die ausdrücklich genannten Jagdreviere im nördlichen Westerwaldkreis.
Gericht erwartet weitere erhebliche Schäden durch Wolf
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts lässt das eskalierende Verhalten des Wolfs GW 2478m weitere erhebliche Schäden erwarten.
Das Gericht berücksichtigt dabei insbesondere die Gefahr weiterer Angriffe auf Nutztiere. Deshalb überwiegt nach seiner Einschätzung das öffentliche Interesse an der sofortigen Umsetzung der Genehmigung.
Außerdem erläutert das OVG, dass das Bundesjagdgesetz den europarechtlichen Schutzstandard für Wölfe wahrt. Dies gelte jedenfalls für die Entnahme einzelner Wölfe bei einem günstigen Erhaltungszustand der Tierart.
Landrat sieht Schaf- und Ziegenhalter in Gefahr
Der Westerwälder Landrat Klaus Lütkefedder begrüßt die Entscheidung. Er betont, dass die Jagd auf den Wolf kein Selbstzweck sei.
Vielmehr gehe es darum, die Weidetierhalter und insbesondere die Schaf- und Ziegenhalter zu schützen.
Nach Angaben des Landrats haben die zahlreichen Übergriffe des Greifensteiner Wolfsrudels erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Betriebe.
Einige Tierhalter stünden inzwischen vor der Entscheidung, ihre häufig nebenberufliche Tätigkeit vollständig aufzugeben.
Auch Artenvielfalt spielt eine wichtige Rolle
Der Landrat verweist zudem auf die Bedeutung der Weidetierhaltung für den Naturschutz. Schafe und Ziegen tragen dazu bei, offene Landschaften zu erhalten.
Ohne diese Beweidung könnten entsprechende Flächen zunehmend verbuschen. Dadurch würden wertvolle Lebensräume für seltene Pflanzen und Tiere verloren gehen.
Der Westerwaldkreis möchte diese Entwicklung verhindern und sieht die genehmigte Entnahme des Wolfs als Maßnahme zum Schutz der Weidetierhaltung.
Jäger dürfen Wolf GW 2478m weiterhin abschießen
Mit der endgültigen Eilentscheidung steht fest: Die zuständigen Jäger dürfen den Wolf im Westerwald innerhalb der genehmigten Jagdreviere weiterhin erlegen.
Landrat Klaus Lütkefedder zeigt sich zuversichtlich, dass die Jäger den Wolfsrüden aufspüren und die Genehmigung umsetzen können.
Ob und wann die Jäger das Tier tatsächlich finden, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
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Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Inhaltliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung liegen bei „Blaulicht Report“.
