Rückruf: Fremdkörper in GUT & GÜNSTIG Nusskernmischungen
Der Lebensmittelsicherheitsdienst informiert über einen Rückruf der Nusskernmischungen der Marke GUT & GÜNSTIG.
In einzelnen Verpackungen der Produkte „Durchstarter Nusskernmischung“ sowie „Kraftfutter Nusskernmischung“ kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Steine befinden – mit dem Risiko von Verletzungen im Mund- und Zahnbereich.
Betroffene Produkte
Es handelt sich um folgende Artikel des Unternehmens EDEKA AG:
- GUT & GÜNSTIG „Durchstarter Nusskernmischung“, Mindesthaltbarkeitsdatum 20.07.2026
- GUT & GÜNSTIG „Kraftfutter Nusskernmischung“, Mindesthaltbarkeitsdaten 20.07.2026 und 20.08.2026
Verpackungseinheit: 200 g.
Grund des Rückrufs
Der Rückruf erfolgt aufgrund der Möglichkeit, dass sich in einzelnen Verpackungen Fremdkörper – konkret kleine Steine – befinden können. Eine Gefährdung von Verbraucher:innen durch Zahn- oder Mundverletzungen kann nicht ausgeschlossen werden.
Betroffene Regionen
Diese Warnung betrifft den Vertrieb über Filialen der EDEKA sowie Marktkauf in folgenden Bundesländern:
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen sowie Hamburg.
Was können Verbraucher:innen tun?
Wer die genannten Produkte mit den oben genannten Mindesthaltbarkeitsdaten gekauft hat, kann sie in der Einkaufsstätte zurückgeben – der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.
Kontaktinformationen
Für Rückfragen steht der Hersteller unter der E-Mail info@edeka.de sowie telefonisch unter 0800 333 5211 (Montag bis Sonntag von 08 :00-20 :00 Uhr) zur Verfügung.
Relevante Links
Weitere Informationen finden Sie bei der zuständigen Lebensmittelwarnplattform und beim Hersteller.
Bleiben Sie achtsam beim Kauf von Nuss- und Kernmischungen und prüfen Sie Haltbarkeitsdaten sowie Verpackungszustand vor dem Verzehr.

