Mit Beginn der “dunklen Jahreszeit” kommt es vermehrt zu Wildunfällen. Wer insbesondere in ländlichen Regionen mit dem Auto an Wäldern entlangfährt, sollte stets mit Wildwechsel rechnen. Vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung wechselt Wild vermehrt die Fahrbahn. Grundsätzlich sollte man dennoch zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Wild auf der Fahrbahn rechnen und seine Fahrweise entsprechend anpassen. An Stellen, welche mit dem Verkehrszeichen 142 (Achtung Wildwechsel) gekennzeichnet sind, ist mit einer erhöhten Wildwechselgefahr zu rechnen.
Fahren Sie daher vorausschauend und passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Fahrbahn- und Sichtverhältnissen an. Achten Sie zudem auf die Fahrbahnränder. Wenn Sie ein Tier auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand bemerken bremsen Sie ab. Schalten Sie das Fernlicht aus, da den Tieren durch das helle Licht die Orientierungsmöglichkeit genommen wird und diese meist auf der Fahrbahn stehen bleiben. Versuchen Sie durch Hupen das Tier zu vertreiben. Ist eine Kollision mit dem Wild unvermeidbar treten Sie auf die Bremse. Um schwerwiegendere Unfallfolgen zu vermeiden weichen Sie nicht aus! Eine Kollision mit einem Baum oder gar dem Gegenverkehr hat verheerendere Folgen. Beachten Sie zudem: Quert ein Tier die Fahrbahn folgen oft noch weitere Tiere!
Was ist nach einem Wildunfall zu tun? Sichern Sie die Unfallstelle ab. Das bedeutet: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. An dieser Stelle wird geraten die Warnweste(n) in der Fahrgastzelle aufzubewahren, um diese griffbereit zu haben und diese bereits im Fahrzeuginneren anziehen zu können. So sind Sie, insbesondere bei Dunkelheit, schon beim Verlassen des Fahrzeugs gut zu erkennen. Sind Menschen verletzt, dann wählen Sie den Notruf 112 und leisten Sie erste Hilfe. Verständigen Sie die Polizei über den Wildunfall, denn die Polizei (ggf. auch der zuständige Jäger/ Jagdausübungsberechtigte) stellt Ihnen bei Bedarf eine Wildunfallbescheinigung für Ihre Versicherung aus. Teilen Sie gegebenenfalls die Fluchtrichtung des verletzten Tieres mit, um dem zuständigen Jagdpächter die Suche nach dem verletzen Wild zu erleichtern.
Fassen Sie verletzte Tiere nicht an. Fassen Sie tote Tiere aufgrund der möglichen Infektionsgefahr bestenfalls nur mit Handschuhen an und entfernen Sie dieses nach Möglichkeit von der Fahrbahn, um die Gefahrenstelle für andere Verkehrsteilnehmer zu beseitigen. Beachten Sie, dass Sie sich durch die Mitnahme des Kadavers bzw. des Wildtieres strafbar machen können. Auch besteht eine Meldepflicht von Wildunfällen. Wird ein Wildunfall nicht gemeldet kann ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen.