AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz dürfen doch in den Staatsdienst
Mainz –
In Rheinland-Pfalz dürfen Mitglieder der AfD nun doch im Staatsdienst arbeiten. Innenminister Michael Ebling (SPD) hat seine ursprünglichen Pläne zurückgenommen. Zuvor war geplant, AfD-Mitglieder generell vom öffentlichen Dienst auszuschließen.
Ebling wollte verhindern, dass Personen mit Nähe zu extremistischen Organisationen Beamte werden. Sie sollten eine schriftliche Erklärung abgeben. In dieser hätten sie versichern müssen, dass sie in den letzten fünf Jahren keiner extremistischen Gruppierung angehört haben.
Kritik von Staatsrechtlern bringt Minister zum Umdenken
Staatsrechtler kritisierten Eblings Vorgehen scharf. Die juristische Grundlage für einen pauschalen Ausschluss von AfD-Mitgliedern sei nicht gegeben. Auch die neue Verwaltungsvorschrift sieht einen solchen Ausschluss nicht vor.
Laut SWR stand von Beginn an in der Vorschrift: AfD-Mitglieder dürfen eingestellt werden, wenn sie schriftlich bestätigen, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen.
SPD-Fraktionschefin hatte Verschärfung fälschlich kommuniziert
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, hatte die neue Regelung schärfer dargestellt, als sie ist. Sie schrieb, dass die Verwaltungsvorschriften verschärft wurden und kein Platz für Verfassungsfeinde im Staatsdienst sei.
Doch laut aktueller Verwaltungsvorgabe gilt: Nur wer die Erklärung nicht abgibt oder deren Abgabe verweigert, wird vom Staatsdienst ausgeschlossen. Ein genereller Ausschluss allein wegen einer AfD-Mitgliedschaft ist nicht vorgesehen.
Politischer Schaden für SPD – AfD zeigt sich siegessicher
Diese Kehrtwende kommt für die SPD zu einem ungünstigen Zeitpunkt. In acht Monaten findet die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz statt. Kritiker werfen Innenminister Ebling vor, parteipolitisch motiviert gehandelt zu haben.
