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AfD-Politiker wegen SA-Parole verurteilt

11. September 2025 2 Min. Lesezeit
Urteil im Mordfall Cottbus

BGH bestätigt Verurteilung von AfD-Politiker wegen SA-Parole

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen eines AfD-Landtagsabgeordneten zurückgewiesen und damit zwei Urteile des Landgerichts Halle bestätigt.

Der Politiker wurde rechtskräftig wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Konkret ging es um die nationalsozialistische Parole „Alles für Deutschland“.

Hintergrund des Falls

Der Angeklagte, zuvor als Geschichtslehrer tätig und seit 2014 Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, nutzte die verbotene Parole mehrfach bei öffentlichen Auftritten.

Am 29. Mai 2021 sprach er die Worte bei einer Wahlveranstaltung in Merseburg. Später, am 12. Dezember 2023, wiederholte er die Parole während eines AfD-Stammtischs in Gera. Dort forderte er das Publikum sogar auf, die Worte gemeinsam zu vervollständigen.

Die Parole war während der NS-Zeit fester Bestandteil der Sturmabteilung (SA). Bis 1934 zählte die paramilitärische Organisation rund vier Millionen Mitglieder. Zur Uniform gehörte ein Dolch, in dessen Klinge „Alles für Deutschland“ eingraviert war.

Rechtliche Bewertung

Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des BGH bestätigte die Urteile des Landgerichts Halle. Nach Ansicht des Gerichts verletzte der Angeklagte bewusst das Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Eine Indemnität als Abgeordneter greife nicht, da er die Parolen nicht in Ausübung seines Mandates geäußert habe.

Die Richter betonten, dass die Strafbarkeit nicht vom Bekanntheitsgrad des Symbols abhänge. Entscheidend sei, dass die SA die Parole eindeutig als ihr Erkennungszeichen verwendete und der Angeklagte sich dessen bewusst war. Die Berufung auf Meinungsfreiheit greife nicht, da die Ahndung den Schutz vor verfassungsfeindlicher Propaganda sicherstelle.

Konsequenzen

Die Verurteilungen zu Geldstrafen sind damit rechtskräftig. Mit dem Urteil setzt der BGH ein klares Zeichen, dass die öffentliche Verwendung von Symbolen und Parolen mit NS-Bezug strafrechtlich verfolgt wird. Besonders Politiker stehen in der Pflicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu respektieren.

Weitere Informationen zur Rechtsprechung finden Sie beim Bundesgerichtshof. Aktuelle Meldungen aus Deutschland lesen Sie auf BlaulichtMYK Deutschland. Nachrichten zum Thema Recht und Politik bietet auch unsere News-Übersicht.

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