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Afghane vergewaltigt 11-Jährige – KEINE Haftstrafe

20. Juli 2022 2 Min. Lesezeit
mkik

Er lockte das Mädchen in den Schlossgarten Neustrelitz (Meck.-Pomm.), gab vor, es kennenlernen zu wollen. Doch dort fiel der Afghane (auf 16 geschätzt) über die Elfjährige her und vergewaltigte sie!

Die Tat geschah am 18. Januar.

Ein halbes Jahr später das Urteil: gerade einmal ein Jahr Haft – auf Bewährung!

Ende Juni wurde der Täter an nur einem nicht öffentlichen Verhandlungstag schuldig gesprochen. Und: Der Staatsanwalt legte keine Rechtsmittel ein. Verurteilt wurde der Afghane als 16-Jähriger, weil Experten ihn so alt schätzen. Er hatte keine Ausweisdokumente vorzeigen können.

Er soll als unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland gekommen sein. Zuletzt habe er in einer Unterkunft in Neustrelitz gewohnt.

Während das Mädchen sein Leben lang unter dieser Tat leiden wird, ist ihr Peiniger also auf freiem Fuß.

Wieso darf das sein?

„Ich kann es mehr als nur gut nachvollziehen, dass die meisten Bürger diese Strafe als zu milde empfinden“, sagt Philipp Amthor (29, CDU): „Man muss natürlich immer auf die Umstände des Einzelfalls schauen, aber eine Bewährungsstrafe für die Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens verträgt sich kaum mit dem Rechtsempfinden der Bevölkerung.“

Kaum zu ertragen: Ein Schuldspruch wie dieser ist in solchen Fällen nicht ungewöhnlich. „In der Altersstruktur ist dieses milde Urteil nicht ungewöhnlich“, sagt Strafverteidiger Burkhard Benecken (46).

atsächlich wurde auch der aus Afghanistan geflüchtete Khodai R. (23) im vergangenen Jahr zu zwei Bewährungsstrafen verurteilt. Im September 2018 hatte R. mit zwei Komplizen ein Mädchen (11) vergewaltigt.

Abscheulich: Nur einen Monat vor Beginn seines Prozesses verging er sich im Februar 2020 an einer schlafenden 13-Jährigen.

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