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Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Aktuelle Lage (26.02.2020)

Insgesamt sind in Deutschland 18 laborbestätigte Fälle von Covid-19 bekannt. Die meisten Personen sind bereits wieder gesund und aus der Klinik entlassen.

Weltweit wurden 81.245 Fälle gemeldet, davon sind 2.770 Menschen verstorben.

Aktuelle Informationen

Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus finden Sie beim Robert Koch-Institut

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für die Bevölkerung bereit

Das Auswärtige Amt gibt Reisehinweise für China und aktuelle Informationen zum Thema Coronavirus.

Fragen und Antworten

Wofür stehen SARS-CoV-2 und Covid-19?

Seit dem 11. Februar hat das neuartige Coronavirus, das bislang vorläufig mit 2019-nCoV bezeichnet wurde, einen neuen Namen: SARS-CoV-2. Das Akronym SARS steht dabei für Schweres Akutes Atemwegssyndrom. Der Name weist auf die enge Verwandtschaft zum SARS-Virus hin, das 2002/2003 eine Epidemie ausgelöst hatte.

Auch die Lungenkrankheit, die durch SARS-CoV-2 ausgelöst werden kann, hat einen neuen Namen erhalten. Sie wird nun Covid-19 (Corona Virus Disease 2019) genannt.

Wie groß ist die Gefahr, dass sich die Atemwegserkrankung Covid-19 jetzt auch in Deutschland ausbreitet?

Mit einem Import von weiteren Fällen nach Deutschland muss gerechnet werden. Auch weitere Übertragungen, Infektionsketten, lokale Infektionsgeschehen und Ausbrüche in Deutschland sind möglich. Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird aktuell von den Experten des Robert Koch-Instituts als gering bis mäßig eingeschätzt wird. Eine weltweite Ausbreitung des Erregers wird als wahrscheinlich angesehen.

Wie ist Deutschland vorbereitet?

Deutschland ist bestmöglich vorbereitet. Vor allem das Netzwerk von Kompetenzzentren und Spezialkliniken in Deutschland ist international beispiellos. Wir verfügen über ein sehr gutes Krankheitswarn- und Meldesystem und Pandemiepläne. Außerdem werden in Deutschland regelmäßige Notfallübungen an Flughäfen durchgeführt. Die Koordinierung und Informationen übernimmt das Robert Koch-Institut.

Welche Vorkehrungen wurden für Flugreisende getroffen, die aus China ankommen?

Reisende aus ganz China (einschließlich der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau) wurden durch Anordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit verpflichtet, auf Aussteigekarten Angaben zu ihrem Flug und zu ihrem Aufenthaltsort in den folgenden 30 Tagen nach Landung zu machen sowie eine Selbstauskunft zu ihrem Aufenthaltsort in China, Kontaktpersonen und gesundheitlichen Befinden abzugeben. Die Fluggesellschaften geben die Aussteigekarten aus und übergeben die ausgefüllten Karten an die Gesundheitsämter zur Aufbewahrung.

Die Fluggesellschaften sind außerdem verpflichtet, ein mehrsprachiges Informationsblatt an Bord auszuteilen. Damit folgt das Bundesgesundheitsministerium den Empfehlungen des EU-Gesundheitsministerrats.

Bei Flügen aus China sind die Buchungsdaten für 30 Tage vorzuhalten, insbesondere Daten zur Identifikation der Reisenden und des zugeordneten Sitzplatzes.

Piloten von Flügen, die aus China ankommen, wurden verpflichtet, vor der Landung den Tower über den Gesundheitszustand ihrer Passagiere zu informieren. Mit der Selbstauskunft auf der Aussteigekarte erhält die Flugzeugbesatzung eine zusätzliche Entscheidungshilfe für eine solche Meldung. Sollte eine solche Person gemeldet werden, wird der Medizinische Dienst am Flughafen informiert, ein Arzt untersucht den Passagier an Bord und entscheidet über das weitere Vorgehen.

Welche weiteren Vorkehrungen wurden getroffen, um die Bevölkerung in Deutschland vor dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen?

Dem Robert Koch-Institut wurden erweiterte Befugnisse bei der Koordinierung von Maßnahmen mit den Bundesländern eingeräumt.

Auch unter dem Gesundheitsministern in der EU finden aktuell Abstimmungen statt, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.

Um Verdachtsfälle möglichst früh zu erkennen, wurden Ärzte, Kliniken und Labore verpflichtet, auch begründete Verdachtsfälle zu melden (CoronaVMeldeV).

Abhängig von der Risikoeinschätzung für Deutschland werden fortlaufend weitere mögliche Maßnahmen gemeinsam geprüft.

Aktuell haben wir eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 23 Mio. EUR beantragt. Hiermit sollen u.a. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Repatriierung, der Ausbruchsbekämpfung durch das RKI und der Forschungsförderung sowie Maßnahmen der Risikokommunikation weitergestärkt werden.

Wie wurde bisher mit den deutschen Rückkehrern verfahren?

Am 23. Februar konnten 20 Rückkehrer aus dem chinesischen Wuhan die Quarantäne verlassen. Seit ihrer Ankunft in Berlin-Tegel waren sie in einem separaten Teil der DRK-Kliniken Köpenick untergebracht. Die abschließenden Tests auf das Corona-Virus waren in allen Fällen negativ. “Die zentrale Unterbringung war nötig, um sie, ihr Umfeld und die Bevölkerung zu schützen”, so Gesundheitsminister Jens Spahn. 

In der Nacht zum 22. Februar kamen sechs deutsche Staatsangehörige, die sich auf dem Passagierschiff “Diamond Princess” in Japan aufgehalten haben, auf dem Flughafen Berlin Tegel an. Ihre Betreuung wird durch das Deutsche Rote Kreuz in Abstimmung mit den Berliner Gesundheitsbehörden organisiert. Die Personen werden vorsorglich in häuslicher Quarantäne untergebracht.

Rund 30 deutsche Staatsangehörige, die sich auf dem Passagierschiff “MS Westerdam” in Kambodscha aufgehalten haben, sind am Morgen des 21. Februar auf dem Flughafen Amsterdam in den Niederlanden gelandet. Die Personen werden vorsorglich in häuslicher Quarantäne untergebracht. Die zuständigen Gesundheitsbehörden in Deutschland wurden entsprechend informiert und kümmern sich um die weitere Betreuung. 

Weitere 15 Deutsche sind am 21. Februar auf dem Stuttgarter Flughafen gelandet. Sie hatten sich in der chinesischen Provinz Hubei bzw. der Stadt Wuhan aufgehalten und werden vorsorglich isoliert in einem Hotel in Kirchheim unter Teck untergebracht. Die medizinische und psychologische Betreuung erfolgt durch das Deutsche Rote Kreuz in Abstimmung mit dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg sowie dem Gesundheitsamt des Landkreises Esslingen.

Müssen bei Messen besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden?

Bei Messen, Kongressen oder Veranstaltungen ist es allgemein empfehlenswert, auf Prävention von Infektionskrankheiten zu achten. Dazu zählen regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Sanitäranlagen sowie gute Belüftung des Veranstaltungsortes. Veranstalter können Teilnehmer und Teilnehmerinnen darüber hinaus organisiert und strukturiert über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene aufzuklären. Die Zuständigkeit bezüglich Veranlassung von Maßnahmen für Messen und Messebesucher obliegt den lokalen Behörden vor Ort.

Das Robert Koch-Institut empfiehlt Menschen, die an akuten respiratorischen Erkrankungen leiden, generell lieber zuhause zu bleiben – v.a. um sich selbst zu schonen, aber auch, um andere vor Ansteckung zu schützen. Diese Maßnahmen sind in erster Linie angesichts der aktuellen Grippewelle sinnvoll. Von einer aktuellen Zirkulation von SARS-CoV-2-Viren in Deutschland gehen die Experten nicht aus.

Für Besucher und Aussteller, die mit dem Flugzeug aus China ankommen, wurden ebenfalls Vorkehrungen getroffen.

Wie erfolgt der Austausch mit anderen Experten?

Die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Experten ist etabliert und funktioniert gut. Wir stehen im ständigen und engen Kontakt mit zahlreichen Partnern, z.B. der Weltgesundheitsorganisation und den anderen EU-Ländern. Hier gibt es etablierte Netzwerke für solche Fälle (z.B. das Health Security Committee der EU oder auch die Global Health Security Initiative der G7).

Auch in der Forschung wird eng zusammengearbeitet. Über die „Coalition for Epidemic Preparedness Innovations“, kurz CEPI, wird bereits die Forschung zu einem Impfstoff koordiniert.

Auf Bundesseite steht das Robert Koch-Institut als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Dort ist eine Koordinierungsstelle eingerichtet, in der die aktuelle Situation engmaschig beobachtet wird. Auch die Koordinierung und Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden der Bundesländer findet am Robert Koch-Institut statt.

Wann kam die erste Information über den Ausbruch?

Am 31. Dezember 2019 wurde das WHO-Landesbüro in China über eine Häufung von Patienten mit einer Pneumonie (Lungenentzündung) unbekannter Ursache in Wuhan, einer Stadt mit 19 Millionen Einwohnern in der Provinz Hubei, China, informiert.

Wo liegt der Ursprung des Ausbruchs?

Nach Angaben der chinesischen Behörden in Wuhan waren einige Patienten als Händler oder Verkäufer auf dem Huanan-Seafood-Markt in Wuhan tätig. Es ist der größte Seafood-Markt in Wuhan mit über 600 Ständen und 1.500 Arbeitern. Es wird berichtet, dass auch Wildtiere bzw. Organe von anderen Tieren und Reptilien auf dem Markt angeboten wurden.

Man nimmt daher an, dass der Vorläufer von SARS-CoV-19 von Wildtieren stammt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass sich die ersten Patienten Anfang Dezember auf dem Huanan-Seafood-Markt in Wuhan angesteckt haben, der am 1.1.2020 geschlossen wurde.

Wie wird das neue Virus übertragen?

Das neue Coronavirus SARS-CoV-2 ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Es wurden auch Fälle bekannt, in denen sich Personen  bei Betroffenen angesteckt haben, die nur leichte oder unspezifische Krankheitszeichen gezeigt hatten.

Das Virus verursacht in erster Linie Atemwegserkrankungen (siehe „Welche Krankheitszeichen werden durch das neuartige Coronavirus ausgelöst?“). Es ist davon auszugehen, dass die Übertragung – wie bei anderen Coronaviren auch – primär über Sekrete der Atemwege erfolgt.

Wie lange dauert es, bis die Erkrankung nach Ansteckung ausbricht?

Derzeit wird davon ausgegangen, dass es nach einer Ansteckung bis zu 14 Tage dauern kann, bis Krankheitszeichen auftreten.

Welche Krankheitszeichen werden durch das neue Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst?

Wie bei anderen Erregern von Atemwegserkrankungen kann eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber führen. Einige Betroffene leiden auch an Durchfall. Bei einem Teil der Patienten scheint das Virus mit einem schwereren Verlauf einherzugehen und zu Atemproblemen und Lungenentzündung zu führen.

Todesfälle traten allerdings bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder bereits zuvor an chronischen Grunderkrankungen litten. Derzeit liegt der Anteil der Todesfälle, bei denen die Erkrankung mittels Labortest bestätigt wurde, bei etwa 2 Prozent. Es ist aber wahrscheinlich, dass dieser Anteil tatsächlich geringer ist, weil sich die Daten auf Patienten beziehen, die im Krankenhaus behandelt wurden.

Wie kann man sich schützen?

Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegserkrankungen schützen eine gute Handhygiene, Husten- und Nies-Etikette sowie Abstand zu Erkrankten halten auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle angeraten.

Umfangreiche Informationen zur Hygiene beim Husten und Niesen sowie zum Händewaschen werden durch die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung gestellt.

Ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Allgemeinbevölkerung zum Schutz vor akuten respiratorischen Infektionen sinnvoll?

In der allgemeinen Bevölkerung sind die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen eine gute Händehygiene, korrekte Hustenetikette und das Einhalten eines Mindestabstandes (ca. 1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen.

Wenn eine an einer akuten respiratorischen Infektion erkrankte Person sich im öffentlichen Raum bewegen muss, kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (z.B. eines chirurgischen Mundschutzes) durch diese Person sinnvoll sein, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfchen, welche beim Husten oder Niesen entstehen, zu verringern (Fremdschutz). Für die optimale Wirksamkeit  ist es wichtig, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt sitzt (d.h. eng anliegend getragen wird), bei Durchfeuchtung gewechselt wird, und dass während des Tragens keine (auch keine unbewussten) Manipulationen daran vorgenommen werden.

Hingegen gibt es keine hinreichende Evidenz dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, signifikant verringert. Nach Angaben der WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen, durch das zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden können.

Davon unbenommen sind die Empfehlungen zum Tragen von Atemschutzmasken durch das medizinische Personal im Sinne des Arbeitsschutzes.

Was sollten Personen tun, die Sorge haben, sich mit SARS-CoV-2 infiziert zu haben, oder die aus Regionen zurückkehren, in denen es vermehrt zu Übertragungen kommt?

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten,  bei der das neuartige Virus SARS-CoV-2 im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Durch das Gesundheitsamt erfolgt eine individuelle Befragung, um das individuelle Risiko zu erheben und Maßnahmen festzulegen. Gleichzeitig ist es damit möglich, bei Auftreten von Symptomen die medizinische Versorgung zu koordinieren.

Personen, die sich in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, sollten – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Beim Auftreten von akuten respiratorischen Symptomen sollten sie die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten und, nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise, einen Arzt aufsuchen.

Für Reisende aus Regionen, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, die aber keine Risikogebiete sind, gilt: Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten Sie – nach telefonischer Anmeldung und mit Hinweis auf die Reise – einen Arzt aufsuchen. Zudem sollten sie unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten.

Für alle Flugreisende aus China gilt seit dem 15.2.2020 ein besonderes Verfahren (siehe „Welche Vorkehrungen wurden für Flugreisende getroffen, die aus China ankommen?“)

Wo erhalten Ärzte und Kliniken weitere Informationen?

Das Robert Koch-Institut stellt im Internet Informationen für die Fachöffentlichkeit bereit.

Gibt es eine Impfung?

Es wird an der Entwicklung eines Impfstoffes gearbeitet. Bisher ist aber keine Schutzimpfung verfügbar.

Wie ist die Therapie?

Nicht alle Erkrankungen nach Infektion mit SARS-CoV-2 verlaufen schwer. Z.B. standen bei den in Deutschland bekannt gewordenen Fällen bisher meist Erkältungssymptome im Vordergrund. Im Zentrum der Behandlung der Infektion stehen die optimalen unterstützenden Maßnahmen entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes sowie die Behandlung von relevanten Grunderkrankungen. Eine spezifische, d.h. gegen das neuartige Coronavirus selbst gerichtete Therapie steht derzeit nicht zur Verfügung.

Welche Gebiete sind als Risikogebiete anzusehen?

Derzeit (Stand: 26.02.2020) sind durch das Robert Koch-Institut folgende Risikogebiete definiert:

In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) und die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo, Taizhou in der Provinz Zhejiang.
Im Iran: Provinz Ghom
In Italien: Provinz Lodi in der Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.
In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)

Diese Definition wird permanent basierend auf der aktuellen Lage angepasst.

Was sind die Empfehlungen für Reisende in Gebiete, in denen es zu Übertragungen kommt?

Die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise können auf der den entsprechenden Webseiten des Auswärtigen Amtes eingesehen werden:

ChinaIranItalienSüdkorea

Generell wird zur Vermeidung der Infektion folgendes Verhalten in den Risikogebieten dringend empfohlen: regelmäßiges Händewaschen; Marktbesuche vermeiden, wenn dort Tiere gehandelt werden; Vermeidung von Kontakt mit Tieren und rohen Tierprodukten vermeiden; Kontakt mit Personen vermeiden, die an Atemwegserkrankungen leiden.

Sollten Sie nach Reisen in ein Risikogebiet mit Symptomen wie Fieber Husten oder Atemnot erkranken, dürfen Sie nicht reisen, solange Sie krank sind. Suchen Sie in diesem Fall nach telefonischer Anmeldung einen Arzt auf. Falls Sie auf dem Rückflug mit den oben genannten Symptomen erkranken, melden Sie sich beim Bordpersonal. [Poster Flughafen – PDF, 257 KB]

Gab es bereits ähnliche Ausbrüche?

Bei dem neuen Virus handelt es sich um einen Erreger aus der Familie der Coronaviren, also aus derselben Familie wie das SARS (severe acute respiratory syndrome) und das MERS-CoVirus (Middle East Respiratory Syndrome Coronavirus).

In Deutschland gab es im Jahr 2003 neun wahrscheinliche SARS-Fälle, wovon letztlich vier Patientenproben negativ waren. Eine Weiterverbreitung der Erkrankung innerhalb Deutschlands ist nicht aufgetreten.

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