Trotz Führerschein-Probezeit und der Tatsache, dass er unter 21 Jahre alt ist, hat sich in der Nacht von Freitag auf Samstag ein 20-jähriger Koblenzer alkoholisiert hinter das Steuer seines Pkw gesetzt und fuhr in Andernach umher. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle fiel auf, dass er deutlich zu viel Alkohol getrunken hatte. Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. Personen unter 21 Jahren gilt generell die 0,0 Promille-Grenze. Er wird mit einer Geldbuße, Fahrverbot, Probezeitverlängerung und weiteren Maßnahmen durch die Fahrerlaubnisbehörde rechnen müssen.