Trotz Fรผhrerschein-Probezeit und der Tatsache, dass er unter 21 Jahre alt ist, hat sich in der Nacht von Freitag auf Samstag ein 20-jรคhriger Koblenzer alkoholisiert hinter das Steuer seines Pkw gesetzt und fuhr in Andernach umher. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle fiel auf, dass er deutlich zu viel Alkohol getrunken hatte. Fรผr Fahranfรคnger in der Probezeit bzw. Personen unter 21 Jahren gilt generell die 0,0 Promille-Grenze. Er wird mit einer Geldbuรe, Fahrverbot, Probezeitverlรคngerung und weiteren Maรnahmen durch die Fahrerlaubnisbehรถrde rechnen mรผssen.
