Alkoholisierter S-Bahn-Surfer !
Mรผnchen –
Am Mittwochabend (24. April) fuhr ein alkoholisierter 19-Jรคhriger auf einer S-Bahn-Kupplung im Tunnel der Stammstrecke vom Marienplatz zum Hauptbahnhof. Es kam zu erheblichen betrieblichen Auswirkungen im S-Bahnverkehr.
Gegen 20:50 Uhr bestieg ein zunรคchst Unbekannter am Gleis 2 des S-Bahnhaltepunktes Marienplatz die Kupplung des letzten S-Bahnwagens. Als sich die Richtung Herrsching verkehrende S8 in Bewegung setzte, verblieb er dort und fuhr, sich am Scheibenwischer des hinteren Triebfahrzeuges festhaltend, mit zum Karlstor (Stachus). Dort verblieb er auรen auf der S-Bahn und fuhr auf ihr weiter zum Hauptbahnhof. Nach rund 1.200 Metern endete die lebensgefรคhrliche Fahrt, da er von DB-Mitarbeitern erkannt wurde. Als ihn diese Stellen wollten, flรผchtete er ins Sperrengeschoss des Hauptbahnhofes und entkam, zunรคchst unerkannt.
Dank eines Handyfotos eines Reisenden, der den “S-Bahnsurfer” am Marienplatz aufnahm und dieses der Bundespolizei zur Verfรผgung stellte, konnte der Jugendliche, insbesondere wegen seiner auffรคlligen Kleidung (roter Kapuzen-Jogginganzug), kurz nach 23 Uhr im Sperrengeschoss des Hauptbahnhofes bei den Fahrausweisautomaten – nahe der Toilettenanlage – festgestellt werden. Mitarbeiter der Deutsche Bahn Sicherheit hatten sich eines alkoholisierten Mannes angenommen, der Reisende belรคstigte. Hinzukommende Bundespolizisten erkannten den Rotgekleideten sofort als den Mann des Handy-Fotos. Verschmutzungen am Jogginganzug zeigten zudem, dass er mit der S-Bahn Kontakt hatte.
Der mit 2,28 Promille atemalkoholisierte 19-jรคhrige Deutsche aus Neukirchen, Landkreis Amberg-Sulzbach, รคuรerte sich zum Sachverhalt nicht.
Gegen ihn ermittelt die Bundespolizei wegen einer Ordnungswidrigkeit nach der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung. Der 19-Jรคhrige wurde nach Abschluss aller polizeilichen Maรnahmen kurz nach Mitternacht aus der Wache entlassen. Aufgrund des Vorfalles kam es zu erheblichen Auswirkungen mit Verspรคtungen, Umleitungen und Ausfรคllen im Betriebsablauf der S-Bahn. Da der Jugendliche bereits mit รผbermรครigem Alkoholkonsum im Hauptbahnhof aufgefallen war und von der Deutschen Bahn im Mรคrz ein Hausverbot fรผr den Hauptbahnhof erhalten hatte, wird er nun auch eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erhalten. Zudem kann die Deutsche Bahn gegen ihn auch privatrechtliche Forderungen wegen der Betriebsbehinderungen stellen. Dies kรถnnte z.B. auch ein vollstreckbarer Titel sein, der 30 Jahre lang vollstreckbar wรคre.
In diesem Jahr ist es bereits zu mehreren รคhnlichen Vorfรคllen auf freier Strecke, รผberwiegend im westlichen Teil der S6 und S8 gekommen. Die Bundespolizei warnt vor dem lebensgefรคhrlichen Unsinn des S-Bahn- oder Zugsurfens! Wer Personen auf oder an S-Bahnen bzw. Zรผgen erkennt, wird gebeten schnellstmรถglich die (Bundes)Polizei zu informieren.
