
Alles nur zum Spaß – Junge läuft mit japanischem Langschwert in den Bahnhof
Neumünster - Waffengesetz - Bundespolizei
16-Jähriger mit Schwert in Neumünster gestoppt
Da staunten Bundespolizisten nicht schlecht, als sie einen jungen Mann im Eingangsbereich
des Bahnhofs erblickten, der ein Katana in der Hand mit sich führte.
Anscheinend hatte sich selbst die neue Landesverordnung über das Verbot des Führens von
Waffen und Messern im ÖPNV noch nicht bis zu ihm rumgesprochen. Das Schwert wurde
sichergestellt.
Bereits am Ostersamstag gegen 18.45 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Haupteingang des Bahnhofs Neumünster einen 16-Jährigen, der in ihren Focus geraten war, weil er sichtbar ein Katana
in seiner Hand hielt.
Scheinbar war dem jungen Mann nicht klar, dass grundsätzlich das Führen so einer Hiebwaffe allein
schon nach dem Waffengesetz verboten ist. Und im Bahnhof erst recht nach Erlassen der neuen Landesverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern im ÖPNV. Bei der Ansprache durch die Bundespolizisten erklärte der 16-Jährige, dass er auf dem Weg zum Dönerladen sei und das Schwert nur aus “Spaß” dabeihabe.
Das japanische Langschwert mit einer Klingenlänge von 67cm wurde durch die Beamten sichergestellt
und eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt.
Nach Rücksprache mit dem Vater durfte der Junge die Dienststelle der Bundespolizei wieder verlassen.