Allgemeinverfügung der Stadt Koblenz wird „verlängert“
Nach Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen hatte die Stadt Koblenz mit Geltung vom 1. April an eine Allgemeinverfügung erlassen müssen, welche u.a. eine Ausgangssperre (22 bis 5 Uhr), eingeschränktere Kontaktmöglichkeiten im öffentlichen Raum (Treffen nur mit einer Person eines anderen Haushaltes) und Beschränkung von gewerblichen Einrichtungen (für betroffene Geschäfte nur Termin-Shopping möglich) enthielt. Die Allgemeinverfügung gilt noch bis zum 11. April.
Solange die Sieben-Tage-Inzidenz einer Kommune nicht an sieben aufeinander folgenden Tagen unter 100 liegt, müssen die Regelungen der Allgemeinverfügung aufrechterhalten werden. Die Inzidenz der Stadt Koblenz bietet aktuell nicht die Möglichkeit, diese Regelungen zu lockern. Die Stadt Koblenz muss daher nun erneut eine Allgemeinverfügung zur Verlängerung der derzeit geltenden Maßnahmen erlassen. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 12. April und ist befristet bis zum 18. April. Inhaltlich bleibt es also u.a. bei der Ausgangssperre, den eingeschränkteren Kontaktmöglichkeiten und den Beschränkungen von gewerblichen Einrichtungen. Neu in der Allgemeinverfügung geregelt ist, dass Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nur als Einzelangebote zulässig sind und der außerschulische Musik- und Kunstunterricht in Gruppen untersagt ist.