AktuellesRLP

Alter schützt vor Torheit nicht

 
 

Dudenhofen (ots)

28.12.2020, 13:00 Uhr

Zwei Damen im Alter von 73 und 80 Jahren, die eine Wohngemeinschaft bilden, gerieten am gestrigen Tage in ausufernde Streitigkeiten. Nachdem es in letzter Zeit wohl des Öfteren zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen war, meldete die 80 – jährige Gesprächsbedarf bei ihrer jüngeren Mitbewohnerin an. Ein solcher wurde von der 73 – jährigen Frau nicht geteilt, sie wolle sich lieber weiter mit ihrem Laptop beschäftigen. Die Lebensältere klappte daraufhin das Laptop zu, was dazu führte, dass sie von ihrer Kontrahentin derart an den Haaren gezogen wurde, dass sie zu Boden stürzte. Umgehend versetzte sie daraufhin dem Jungspund eine Ohrfeige, um anschließend die Polizei zu informieren. Es brauchte einiges an gutem Zureden bis die beiden rüstigen Damen von den Beamten soweit beruhigt werden konnten, dass sie guten Gewissens in der Wohnung zurückgelassen werden konnten. Bis die jüngere der Beiden eine andere Wohnung gefunden habe, wolle man sich in den (noch) gemeinsamen vier Wänden aus dem Wege gehen. Beide Damen erwarten nun Strafanzeigen wegen Körperverletzung.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"