Amok-Alarm am Oberstufenzentrum in Tempelhof
Am Freitagvormittag herrschte große Aufregung in Berlin-Tempelhof: Am Oberstufenzentrum „Lotis“ (Logistik, Touristik, Steuern) in der Dudenstraße löste die Polizei einen Amok-Alarm aus. Ein Schüler hatte gegen 10.10 Uhr den Notruf gewählt und berichtet, dass er einen 17-jährigen Mitschüler mit einer Pistole im Klassenzimmer gesehen habe.
Polizei reagiert sofort
Die Berliner Polizei nahm den Hinweis ernst und leitete umgehend einen Großeinsatz ein. Dutzende Beamte rückten mit Maschinenpistolen an und sicherten das Schulgebäude. Ein spezielles Einsatzteam steuerte gezielt den gemeldeten Klassenraum an. Dort machten die Beamten den verdächtigen Schüler ausfindig – und fanden tatsächlich eine Waffe bei ihm.
Entwarnung nach Fund einer Anscheinswaffe
Schnell stellte sich heraus, dass es sich um eine sogenannte Anscheinswaffe handelte. Diese sieht einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich, ist jedoch nicht scharf. Polizeisprecherin Jane Berndt erklärte: „Die Kollegen stellten bei dem Schüler eine Spielzeugpistole fest.“ Warum der 17-Jährige die Waffe mit in die Schule brachte, blieb zunächst unklar.
Rechtliche Konsequenzen für den Schüler
Gegen den Schüler läuft nun ein Bußgeldverfahren. Das Führen einer solchen Anscheinswaffe ist nach § 42 Waffengesetz verboten. Ihm droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Passanten oder Mitschüler sich bedroht fühlen, wenn sie eine vermeintlich echte Waffe sehen.
Hintergrund: Was sind Anscheinswaffen?
Unter Anscheinswaffen versteht das deutsche Waffenrecht Nachbildungen von Schusswaffen, die wie echte Waffen aussehen. Dazu zählen Modell- und Softair-Waffen sowie bestimmte Spielzeugpistolen. Eindeutig als Spielzeug erkennbare Waffen fallen nicht darunter. Ziel des Verbots ist es, gefährliche Verwechslungen zu vermeiden.
Polizei setzt Zeichen
Der Einsatz am Oberstufenzentrum Tempelhof zeigt deutlich, wie ernst die Polizei in Berlin solche Hinweise nimmt. Die Beamten reagieren konsequent, um mögliche Gefahren für Schüler und Lehrkräfte sofort auszuschließen. Auch wenn es sich in diesem Fall „nur“ um eine Spielzeugwaffe handelte, blieb der Schreck bei vielen Beteiligten tief.
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