Überspringen Sie zu Inhalten
Blaulicht-Report

Blaulicht-Report

Polizeimeldungen, Nachrichten und tagesaktuelle Meldungen aus Deiner Region

Primäres Menü
  • NEWS
    • AK
    • AW
    • Berlin
    • Bochum
    • Bremen
    • COC / WIL
    • Deutschland
    • Dokus
    • Fahndung
    • Hagen
    • Hessen
    • Köln-Bonn
    • Lifehacks
    • Märkischer Kreis
    • München
    • MYK / KO
    • NR / AK
    • NRW
    • RLP
    • Sauerland
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen & Umland
    • Verkehr
    • Vermisst
    • Warenrückruf
    • Weltweit
    • WW / EMS
  • Newsletter
  • Nettiquette
  • Werben Sie bei uns
  • Impressum
YouTube
  • MYK / KO

Andernacher Straße: Markierung von Radverkehrsanlagen

23. Juli 2024 1 Min. Lesezeit
Andernacher Straße

Andernacher Straße: Markierung von Radverkehrsanlagen

Koblenz –

Die Andernacher Straße ist Teil einer wichtigen Radverkehrsachse zwischen dem Koblenzer Industriegebiet und dem Zentrum der Stadt.

Bereits im letzten Jahr wurde der Knotenpunkt Balduinbrücke / Andernacher Straße / Brenderweg / Gartenstraße hinsichtlich der Radverkehrsführung verbessert sowie Radverkehrsanlagen in der Andernacher Straße von der Balduinbrücke bis zum Wallersheimer Weg aufgebracht.

In der Verlängerung der Andernacher Straße, zwischen dem Wallersheimer Weg und der Herberichstraße, wurden nun – im Zuge einer Deckensanierung – weitere Radverkehrsanlagen in Form von markierten Schutzstreifen hergestellt.

Je nach verfügbarer Straßenraumbreite wurden die Schutzstreifen teilweise beidseitig, teilweise aber
auch nur einseitig aufgebracht.

Bei der einseitigen Variante wurde aus Verkehrssicherheitsgründen darauf geachtet, dass sich der Schutzstreifen jeweils auf der Fahrbahnseite befindet, auf der eine höhere Aufmerksamkeit erforderlich ist (z. B. bergauf, Senkrechtparkstände). Radfahrende in Gegenrichtung ohne Schutzstreifen fahren zusammen mit dem Fahrzeugverkehr im Mischverkehr. 

Die Schutzstreifen haben eine Breite zwischen 1,50 m und 1,80 m. In unmittelbaren Kreuzungsbereichen und größeren Zufahrten sind die Schutzstreifen für eine optimale Erkennbarkeit rot eingefärbt.

Die Stadtverwaltung ruft alle Verkehrsteilnehmer zu gegenseitiger Rücksichtnahme auf und erinnert daran, beim Überholen von Radfahrenden auf Schutzstreifen den vorgeschriebenen Mindestabstand
von 1,50 m innerorts einzuhalten.

Schutzstreifen gehören rechtlich zur Fahrbahn, dürfen von Kfz-Fahrern aber nur im Bedarfsfall
(z.B. bei Begegnungsverkehr großer Fahrzeuge) und ohne Gefährdung von Radfahrenden benutzt
werden. Sofern Radfahrende im Mischverkehr mitgeführt werden gilt ebenfalls ein vorgeschriebener Mindestabstand von 1,50 m.

  • MYK / KO

Post navigation

Previous: Ohne Fahrschein dafür gewaltbereit und mit Drogen unterwegs
Next: Einbrecher unterwegs

WERBUNG

Social Media Accounts

LINKTREE

Werbung

  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum