Angeklagter (24j) aus Baumholder verurteilt.
Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts
Bad Kreuznach in der 10. Kalenderwoche 2021
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 24 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Baumholder wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Anfang März 2020 mit einem Bekannten mit dem Zug von Idar-Oberstein nach Frankfurt am Main gefahren sein, um jeweils Betäubungsmittel zu erwerben.
Der Angeklagte soll in Frankfurt am Main Haschisch für den Eigenkonsum, sowie der Bekannte des Angeklagten 491,30 Gramm netto Haschisch für den gewinnbringenden Weiterverkauf und für den Eigenkonsum besorgt haben.
Die von dem Bekannten des Angeklagten erworbenen Betäubungsmittel soll der Bekannte des Angeklagten in dem Rucksack des Bekannten des Angeklagten verstaut haben.
Wieder in Idar-Oberstein angekommen soll der Angeklagte den Rucksack seines Bekannten in dem Wissen um die darin befindlichen Betäubungsmittel zur Unterstützung seines Bekannten getragen haben.
Bei der Ankunft des Angeklagten und seines Bekannten am Bahnhof in Idar-Oberstein sollen die Betäubungsmittel von der Polizei sichergestellt worden sein.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zum Tatvorwurf überwiegend geständig eingelassen.