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Angeklagter (24j) aus Baumholder verurteilt.

3. Mรคrz 2021 1 Min. Lesezeit
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Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts
Bad Kreuznach in der 10. Kalenderwoche 2021

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 24 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Baumholder wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betรคubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubten Besitzes von Betรคubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewรคhrung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Anfang Mรคrz 2020 mit einem Bekannten mit dem Zug von Idar-Oberstein nach Frankfurt am Main gefahren sein, um jeweils Betรคubungsmittel zu erwerben.

Der Angeklagte soll in Frankfurt am Main Haschisch fรผr den Eigenkonsum, sowie der Bekannte des Angeklagten 491,30 Gramm netto Haschisch fรผr den gewinnbringenden Weiterverkauf und fรผr den Eigenkonsum besorgt haben.
Die von dem Bekannten des Angeklagten erworbenen Betรคubungsmittel soll der Bekannte des Angeklagten in dem Rucksack des Bekannten des Angeklagten verstaut haben.

Wieder in Idar-Oberstein angekommen soll der Angeklagte den Rucksack seines Bekannten in dem Wissen um die darin befindlichen Betรคubungsmittel zur Unterstรผtzung seines Bekannten getragen haben.

Bei der Ankunft des Angeklagten und seines Bekannten am Bahnhof in Idar-Oberstein sollen die Betรคubungsmittel von der Polizei sichergestellt worden sein.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zum Tatvorwurf รผberwiegend gestรคndig eingelassen.

  • RLP

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