Anklage wegen Beihilfe!
Berlin – Die Bundesanwaltschaft hat am 21. August 2026 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen Khalaf A. erhoben. Sie verdächtigt ihn dringend der Beihilfe zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung.
Die inzwischen zugestellte Anklageschrift schildert einen Zusammenhang mit dem lebensgefährlichen Angriff auf einen Mann im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin-Mitte. Die Tat ereignete sich am Abend des 21. Februar 2025.
Anklage nach Angriff am Holocaust-Mahnmal
Nach den Angaben der Bundesanwaltschaft stand Khalaf A. mit dem gesondert verfolgten Wassim Al M. in Kontakt. Wassim Al M. attackierte den Mann nach Darstellung der Anklagebehörde aus einer radikal-islamistischen und antisemitischen Einstellung heraus. Das Opfer erlitt bei dem Angriff lebensgefährliche Verletzungen.
Khalaf A. soll den Nachmittag vor der Tat gemeinsam mit Wassim Al M. verbracht haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, Wassim Al M. zur Umsetzung seines Vorhabens ermutigt zu haben. Daraus leitet sie den dringenden Verdacht der Beihilfe zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung ab.
Die Anklage nach dem Angriff am Holocaust-Mahnmal stützt sich damit auf den Vorwurf, Khalaf A. habe den späteren Angreifer vor der Tat in seinem Vorhaben bestärkt. Die Anklageschrift enthält die Darstellung und rechtliche Bewertung der Bundesanwaltschaft.
13 Jahre Freiheitsstrafe für Wassim Al M.
Das Kammergericht in Berlin verurteilte Wassim Al M. am 5. März 2026 für die Tat unter anderem wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht verhängte gegen ihn eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren.
Das Urteil gegen Wassim Al M. ist nicht rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft hatte bereits in ihrer Pressemitteilung vom 29. Juli 2025 über die Anklage im Zusammenhang mit dem Angriff informiert.
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Khalaf A. befindet sich in Untersuchungshaft
Khalaf A. befindet sich seit dem 27. Mai 2026 in Untersuchungshaft. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hatte zuvor einen Haftbefehl gegen ihn erlassen.
Mit der Anklage nach dem Angriff am Holocaust-Mahnmal legt die Bundesanwaltschaft Khalaf A. Beihilfe zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung zur Last. Die Vorwürfe betreffen seine mutmaßliche Unterstützung im Vorfeld des lebensgefährlichen Angriffs vom 21. Februar 2025.
Weitere Informationen zu den Ermittlungen veröffentlicht die Bundesanwaltschaft.
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Erstellt mit Hilfe von KI
