Angriff auf Amtsarzt
Antragschrift im Sicherungsverfahren wegen eines versuchten Tötungsdelikts
Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen einen mittlerweile 63-jährigen Mann aus dem Kreis Südliche Weinstraße eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren bei dem Landgericht Landau mit dem Ziel eingereicht, den Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
In der Antragsschrift wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, am 09.06.2020 in seinem Anwesen einen Amtsarzt für diesen völlig überraschend mit einem Beil angegriffen und zumindest billigend in Kauf genommen zu haben, diesen tödlich zu verletzen.
In rechtlicher Hinsicht geht die Staatsanwaltschaft in der Antragsschrift von einem versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung aus.
Als versuchter Mord wurde die Tat eingestuft, da sich das Opfer keines Angriffs versah (Mordmerkmal der Heimtücke).
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat der Amtsarzt gemeinsam mit einem weiteren Mitarbeiter des Gesundheitsamts den Beschuldigten am Morgen des besagten Tages aufgesucht, da aufgrund von entsprechenden Mitteilungen erhebliche psychische Auffälligkeiten des Beschuldigten bekannt geworden waren. Nachdem der Amtsarzt an dem Anwesen geklingelt, mit dem Beschuldigten durch einen zerbrochenen Fenstereinsatz an der geschlossenen Haustür Kontakt aufgenommen und ihm den Grund seines Besuchs genannt hatte, holte der Beschuldigte ein Beil, öffnete die Haustür und schlug mit dem Beil unvermittelt in Richtung des Kopfes des Arztes. Dieser konnte dem Angriff ausweichen, wurde jedoch am Arm getroffen und erlitt eine Schnittverletzung. Dem Arzt und seinem Mitarbeiter gelang es, dem Beschuldigten das Beil zu entreißen und hierdurch weitere Angriffe zu verhindern.
Die Staatsanwaltschaft geht nach Einholung eines psychiatrischen Gutachtens davon aus, dass der Beschuldigte infolge einer krankhaften seelischen Störung bei Begehung der Tat schuldunfähig war und deswegen für sein Handeln nicht bestraft werden kann. Da nach den vorliegenden Erkenntnissen jedoch zu erwarten ist, dass er weitere erhebliche Taten begehen wird, strebt die Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Der Beschuldigte befindet sich nach wie vor aufgrund einer ermittlungsrichterlichen Anordnung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.
Das Landgericht Landau hat nun über die Zulassung der Antragsschrift und die Durchführung des Sicherungsverfahrens zu entscheiden.
Hintergrundinformationen:
Die Staatsanwaltschaft stellt den Antrag, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus selbstständig – also ohne Verhängung einer Strafe – anzuordnen, wenn das Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht durchgeführt werden kann, dem Täter aber schwerwiegende Taten zur Last liegen und er deswegen für die Allgemeinheit gefährlich ist (Sicherungsverfahren).