Angriff auf einen Polizisten: Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth rechtskräftig
Der Angriff auf einen Polizisten in Nürnberg-Fürth hat nun ein endgültiges juristisches Ende gefunden. Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen und damit das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth bestätigt. Die Richter sahen keinen Rechtsfehler zulasten des Angeklagten. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Haftstrafe wegen versuchten Totschlags bestätigt
Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Hinzu kamen der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung nun vollumfänglich.
Mit der Zurückweisung der Revision stellte der Bundesgerichtshof klar, dass die rechtliche Würdigung sowie die Strafzumessung keinen Anlass zur Beanstandung boten. Der Angriff auf einen Polizisten wiegt aus Sicht der Justiz besonders schwer, da er nicht nur das individuelle Opfer betrifft, sondern auch den Rechtsstaat insgesamt.
Tumultartige Auseinandersetzung an Bushaltestelle
Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es in der Nacht an einer Bushaltestelle zu tumultartigen Auseinandersetzungen zwischen Hochzeitsgästen. Mehrere Beteiligte gerieten aneinander, sodass die Polizei alarmiert wurde. Ein Polizeibeamter versuchte, einen körperlichen Angriff zu unterbinden, an dem die Schwester des Angeklagten beteiligt war.
In dieser Situation griff der Angeklagte den Beamten von hinten an. Er legte dem Polizisten einen Würgegriff an und hielt diesen mehrere Sekunden lang aufrecht. Dabei nahm er den Tod des Beamten billigend in Kauf. Erst durch das entschlossene Eingreifen weiterer Polizeibeamter gelang es, den Angegriffenen aus dem Würgegriff zu befreien.
Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler
Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil umfassend auf Grundlage der vom Angeklagten erhobenen Sachrüge. Die Richter stellten fest, dass das Landgericht Nürnberg-Fürth den Sachverhalt korrekt gewürdigt und das Recht fehlerfrei angewendet hatte. Damit bleibt die Verurteilung wegen des Angriffs auf einen Polizisten bestehen.
Fälle wie dieser unterstreichen die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Einsatzkräften. Weitere Berichte zu vergleichbaren Fällen findest Du in unserem Bereich News sowie unter Deutschland. Informationen zu Angriffen auf Einsatzkräfte stellt auch die Polizei bereit. Offizielle Entscheidungen des obersten Strafgerichts veröffentlicht der Bundesgerichtshof.
