Angriff mit Ananas auf einen Polizeibeamten
Kiel (ots)
Montagnachmittag beschäftigte ein 38-jähriger Mann Polizeibeamte des 4. Polizeireviers in Kiel Gaarden. Er riss mehrere Schilder, die auf die Maskenpflicht hinweisen, ab, bepöbelte Einsatzkräfte, beging einen Diebstahl und griff Polizeibeamte mit einer Ananas tätlich an. Auch ein zwischenzeitlicher Aufenthalt im Polizeigewahrsam Kiel änderte sein Verhalten nicht.
Gegen 10.30 Uhr traf eine Streifenwagenbesatzung zum ersten Mal auf den 38-Jährigen. Der Mann ohne Mund-Nasen-Schutz war gerade dabei, ein Hinweisschild von einem Laternenmast abzuziehen. Die Polizeibeamten sprachen ihn an, woraufhin der Mann fußläufig in Richtung Vinetaplatz flüchtete. Ein Polizeibeamter, der zur Unterstützung erschien, schnitt dem Flüchtenden den Weg ab und nahm ihn in der Straße Gustav-Schatz-Hof vorläufig fest. Da der Mann sich nicht beruhigen ließ und sich durchweg aggressiv und unkooperativ verhielt, kam er zunächst ins Polizeigewahrsam.
Einige Stunden später, gegen 15.40 Uhr, bemerkte eine weitere Streifenwagenbesatzung, ebenfalls in der Elisabethstraße, einen Mann ohne Mund-Nasen-Schutz. Dieser trug ein Hinweisschild für die Maskenpflicht bei sich. Die Polizeibeamten hielten mit ihrem Streifenwagen neben der Person, um diese zu kontrollieren. Beim Öffnen der Beifahrertür warf der Mann aus ca. zwei Metern Entfernung eine Ananas in Richtung des aussteigenden Polizeibeamten. Die Ananas verfehlte den Beamten nur knapp und zerplatze an dem Streifenwagen. Durch die geworfene Frucht entstanden keine Beschädigungen. Nach dem Wurf flüchtete der Mann. Er konnte trotz einer sofort eingeleiteten Fahndung nicht mehr angetroffen werden.
Die eingesetzten Polizeibeamten identifizierten ihn als den 38-Jährigen, der bereits zuvor in der Elisabethstraße aufgefallen war. Gegen den bereits polizeilich bekannten Mann wurde ein Strafverfahren aufgrund des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und des Diebstahls eingeleitet. Zudem erwartet ihn eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.