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Anklage gegen Familienvater aus RLP wegen sexuellen Missbrauch an Tochter (4)

21. April 2020 2 Min. Lesezeit
urteil Gericht

Die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und die Kriminalinspektion Ludwigshafen fรผhren seit Mitte des letzten Jahres ein Ermittlungsverfahren gegen einen 45-jรคhrigen Familienvater aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner 4-jรคhrigen Tochter. Nunmehr hat die LZC Anklage zum Landgericht Frankenthal โ€“ groรŸe Strafkammer โ€“ erhoben.

Auslรถser der Ermittlungen war eine sogenannte NCMEC-Anzeige. Der Internetdienst โ€žFacebookโ€œ hatte der halbstaatlichen Organisation โ€žNational Center For Missing and Exploited Children (NCMEC)โ€œ mitgeteilt, auf dem Nutzerkonto des Angeschuldigten seien Bilder mit kinderpornographischem Inhalt eingestellt und weiteren Internetnutzern zugรคnglich gemacht worden. Diese Informationen wurden รผber verschiedene Stellen an die LZC weitergeleitet, die ein Ermittlungsverfahren einleitete. Mit einer am 18.07.2019 erfolgten Durchsuchung des Wohnhauses des Angeschuldigten erhรคrtete sich der Verdacht, dass die bei Facebook eingestellten Bildern ihn bei einem selbst verรผbten sexuellen Missbrauch seiner eigenen 4-jรคhrigen Tochter zeigen.

Das Mรคdchen und der 10-jรคhrige Sohn des Angeschuldigten wurden vom Jugendamt in Obhut genommen.

Im Rahmen der Durchsuchung stellte die Polizei eine Vielzahl elektronischer Gerรคte und Speichermedien sicher. Deren Auswertung ergab weitere kinderpornographische Inhalte.

Im Laufe des Dezembers 2019 fiel der Angeschuldigte in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Kรถln erneut auf. Die Staatsanwaltschaft Kรถln ermittelte in einem WhatsApp-Chat, der dem Austausch รผber pรคdophile Neigungen sowie kinderpornographischer Filme und Bilder diente. Hier suchte der Angeklagte nach Personen, die ihre eigenen Kinder fรผr den von ihm geplanten sexuellen Missbrauch zur Verfรผgung stellen wรผrden.

Am 16.12.2019 wurde der Angeschuldigte daher festgenommen. In einer zweiten Hausdurchsuchung konnten erneut kinderpornographische Bilder und Videos in grรถรŸerer Zahl sichergestellt werden. Zudem ergaben die weiteren Ermittlungen, dass er sich mit einer gesondert verfolgten 54-jรคhrigen Frau verabredet hatte, bei nรคchster Gelegenheit deren 17 Monate alte Enkeltochter sexuell zu missbrauchen.

Nach Auswertung des gesicherten umfangreichen Datenbestandes aus der ersten DurchsuchungsmaรŸnahme hat die LZC nunmehr Anklage zum Landgericht in Frankenthal erhoben. Dem Angeschuldigten werden zwei Fรคlle des schweren sexuellen Missbrauchs zum Nachteil seiner Tochter, das Verabreden zu einem Verbrechen, die Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Schriften in 14 Fรคllen, die Eigenbesitzverschaffung kinderpornographischer Schriften in 39 Fรคllen sowie der Besitz von 755 kinderpornographischer Schriften zur Last gelegt. Der Angeschuldigte schweigt bislang zu den Tatvorwรผrfen.

Die Auswertung der sichergestellten Datentrรคger aus der zweiten Durchsuchung dauert aufgrund des erheblichen Umfangs noch an. Der Angeschuldigte, der sich nach wie vor in Untersuchungshaft befindet, muss deshalb mit einer weiteren Anklage rechnen.

Das Landgericht wird nunmehr รผber die Zulassung der Anklage und die Erรถffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht daher noch nicht fest.

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