Die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und die Kriminalinspektion Ludwigshafen führen seit Mitte des letzten Jahres ein Ermittlungsverfahren gegen einen 45-jährigen Familienvater aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner 4-jährigen Tochter. Nunmehr hat die LZC Anklage zum Landgericht Frankenthal – große Strafkammer – erhoben.
Auslöser der Ermittlungen war eine sogenannte NCMEC-Anzeige. Der Internetdienst „Facebook“ hatte der halbstaatlichen Organisation „National Center For Missing and Exploited Children (NCMEC)“ mitgeteilt, auf dem Nutzerkonto des Angeschuldigten seien Bilder mit kinderpornographischem Inhalt eingestellt und weiteren Internetnutzern zugänglich gemacht worden. Diese Informationen wurden über verschiedene Stellen an die LZC weitergeleitet, die ein Ermittlungsverfahren einleitete. Mit einer am 18.07.2019 erfolgten Durchsuchung des Wohnhauses des Angeschuldigten erhärtete sich der Verdacht, dass die bei Facebook eingestellten Bildern ihn bei einem selbst verübten sexuellen Missbrauch seiner eigenen 4-jährigen Tochter zeigen.
Das Mädchen und der 10-jährige Sohn des Angeschuldigten wurden vom Jugendamt in Obhut genommen.
Im Rahmen der Durchsuchung stellte die Polizei eine Vielzahl elektronischer Geräte und Speichermedien sicher. Deren Auswertung ergab weitere kinderpornographische Inhalte.
Im Laufe des Dezembers 2019 fiel der Angeschuldigte in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Köln erneut auf. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelte in einem WhatsApp-Chat, der dem Austausch über pädophile Neigungen sowie kinderpornographischer Filme und Bilder diente. Hier suchte der Angeklagte nach Personen, die ihre eigenen Kinder für den von ihm geplanten sexuellen Missbrauch zur Verfügung stellen würden.
Am 16.12.2019 wurde der Angeschuldigte daher festgenommen. In einer zweiten Hausdurchsuchung konnten erneut kinderpornographische Bilder und Videos in größerer Zahl sichergestellt werden. Zudem ergaben die weiteren Ermittlungen, dass er sich mit einer gesondert verfolgten 54-jährigen Frau verabredet hatte, bei nächster Gelegenheit deren 17 Monate alte Enkeltochter sexuell zu missbrauchen.
Nach Auswertung des gesicherten umfangreichen Datenbestandes aus der ersten Durchsuchungsmaßnahme hat die LZC nunmehr Anklage zum Landgericht in Frankenthal erhoben. Dem Angeschuldigten werden zwei Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs zum Nachteil seiner Tochter, das Verabreden zu einem Verbrechen, die Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Schriften in 14 Fällen, die Eigenbesitzverschaffung kinderpornographischer Schriften in 39 Fällen sowie der Besitz von 755 kinderpornographischer Schriften zur Last gelegt. Der Angeschuldigte schweigt bislang zu den Tatvorwürfen.
Die Auswertung der sichergestellten Datenträger aus der zweiten Durchsuchung dauert aufgrund des erheblichen Umfangs noch an. Der Angeschuldigte, der sich nach wie vor in Untersuchungshaft befindet, muss deshalb mit einer weiteren Anklage rechnen.
Das Landgericht wird nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht daher noch nicht fest.