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Anklage im Mordfall Fabian (8): Staatsanwaltschaft wirft Stiefmutter heimtückischen Mord vor

9. März 2026 3 minutes read
Mordfall Fabian Güstrow

Anklage im Mordfall Fabian (8) aus Güstrow erhoben

Im Mordfall Fabian Güstrow hat die Staatsanwaltschaft Rostock Anklage gegen die ehemalige Stiefmutter des getöteten Jungen erhoben. Die Ermittler werfen der 29-jährigen Gina H. heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Die Beschuldigte sitzt seit Anfang November in Untersuchungshaft.

Der achtjährige Fabian aus Güstrow verschwand am Freitag, dem 10. Oktober, spurlos. Vier Tage später entdeckten Ermittler seine Leiche am Rand eines Tümpels bei Klein Upahl im Landkreis Rostock. Der Körper des Kindes war verbrannt.

Junge unter Vorwand aus dem Haus gelockt

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Gina H. am Morgen des Verschwindens mit einem orangefarbenen Pick-up zur Wohnanschrift des Jungen gefahren sein. Dort soll sie Fabian unter einem Vorwand aus dem Haus gelockt haben.

Anschließend soll sie mit dem Kind nach Klein Upahl gefahren sein. Von dort aus sollen beide zu Fuß zu einem abgelegenen Tümpel gegangen sein. Laut Anklage tötete die Beschuldigte den Jungen dort mit sechs Messerstichen in den Oberkörper.

Die Ermittler gehen davon aus, dass Gina H. die Tat allein geplant und durchgeführt hat.

Leiche soll anschließend angezündet worden sein

Um Spuren zu beseitigen, soll die 29-Jährige den Leichnam des Jungen nach der Tat mit Brandbeschleuniger angezündet haben. Erst mehrere Tage später fanden Einsatzkräfte den toten Fabian.

Die ehemalige Partnerin des Vaters hatte zuvor angegeben, den Jungen bei einer morgendlichen Gassi-Runde zufällig entdeckt zu haben.

Am 6. November 2025 nahmen Ermittler die Beschuldigte schließlich an ihrer Wohnadresse in Reimershagen fest.

Prozessbeginn könnte bald erfolgen

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft befasst sich nun dieselbe Kammer des Landgerichts Rostock mit der Terminierung des Prozesses, die zuvor bereits über eine Haftbeschwerde entschieden hatte.

Staatsanwaltschaftssprecher Harald Nowack erklärte, dass die zuständige Kammer mit dem Fall bereits vertraut sei. Daher könne der Prozess relativ zeitnah beginnen.

Spätestens Anfang Mai müsste die Hauptverhandlung starten. Zu diesem Zeitpunkt säße die Angeklagte bereits sechs Monate in Untersuchungshaft. Ohne Beginn der Hauptverhandlung müsste sie in der Regel aus der Haft entlassen werden.

Verteidigung wartet auf vollständige Akteneinsicht

Der Verteidiger der Beschuldigten, Rechtsanwalt Andreas Ohm, erklärte, dass er bislang nur die Pressemitteilung zur Anklage kenne. Erst nach Zustellung der vollständigen Unterlagen könne er sich zu den Vorwürfen äußern.

Bereits im Dezember hatte der Anwalt eine Haftprüfung und eine Haftbeschwerde beantragt. Beide Anträge blieben ohne Erfolg.

Weitere Entwicklungen im Mordfall Fabian Güstrow werden nun mit dem bevorstehenden Prozess vor dem Landgericht Rostock erwartet.

Weitere aktuelle Polizeimeldungen findest du auch in unseren Bereichen News, Deutschland und Fahndungen.

Offizielle Informationen veröffentlichen unter anderem die Behörden wie die Polizei Mecklenburg-Vorpommern sowie die Staatsanwaltschaft Rostock.

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