White-Tiger-Verfahren
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat im sogenannten „White-Tiger-Verfahren“ Anklage vor der Jugendkammer des Landgerichts Hamburg erhoben. Der 21-jährige Angeschuldigte soll zwischen Januar 2021 und September 2023 insgesamt 204 Straftaten begangen haben. Die mutmaßlichen Taten richteten sich gegen mehr als dreißig kindliche und jugendliche Geschädigte.
Schwere Vorwürfe gegen den Beschuldigten
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft handelt es sich vor allem um über das Internet begangene Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung. Besonders schwer wiegen der Vorwurf eines vollendeten Mordes sowie fünf versuchter Morde, die der Beschuldigte in mittelbarer Täterschaft begangen haben soll.
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Angeklagte gezielt über Online-Kanäle agierte, um seine Opfer zu manipulieren und schwer zu schädigen. Das Verfahren zählt damit zu den umfangreichsten Internetstrafverfahren der vergangenen Jahre in Hamburg.
Waffenfund bei Durchsuchung
Am 17. Juni 2025, dem Tag der zweiten Durchsuchung seiner Wohnung, vollstreckte die Polizei einen Haftbefehl gegen den jungen Mann. Dabei fanden Ermittler einen Schlagring, zwei Messer und einen Totschläger, die der Beschuldigte laut Anklage ohne waffenrechtliche Erlaubnis besessen haben soll.
Die Auswertung der sichergestellten Datenträger dauert an. Weitere Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren fort. Aufgrund der Schwere der Vorwürfe prüft das Gericht nun die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Für den Fall, dass das Hauptverfahren eröffnet wird, hat das Gericht angekündigt, die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg betont, dass für den Beschuldigten weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
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