Spionageverdacht: Anklage gegen Youssef El A. in Düsseldorf
Die Bundesanwaltschaft hat am 21. Mai 2025 Anklage gegen Youssef El A. erhoben.
Die Anklage wurde beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingereicht.
Der Beschuldigte ist marokkanischer Staatsangehöriger. Ihm wird geheimdienstliche Agententätigkeit
zur Last gelegt. Rechtsgrundlage ist § 99 Absatz 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch.
Die Anklageschrift wurde dem Gericht nun offiziell zugestellt. Sie enthält detaillierte Angaben zu den Ermittlungen und dem Tatverdacht.
Youssef El A. soll seit Januar 2022 gezielt Personen ausgespäht
haben.
Im Fokus standen Mitglieder der oppositionellen Hirak-Bewegung in Deutschland.
Die Hirak-Bewegung gilt als kritische Protestbewegung gegen die marokkanische Regierung.
Der Beschuldigte handelte laut Anklage nicht allein. Er arbeitete mit Mohamed A. zusammen,
der ebenfalls für den marokkanischen Auslandsgeheimdienst DGED tätig war.
Mohamed A. sammelte Informationen über Exil-Marokkaner in Deutschland. Diese Daten leitete er an Führungsoffiziere des DGED weiter. Er wurde bereits am 31. August 2023 verurteilt.
Das Urteil lautete auf ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Es ist rechtskräftig.
Youssef El A. wurde am 1. Dezember 2024 in Spanien festgenommen. Am 15. Januar 2025 wurde er nach Deutschland überstellt. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen gegen ihn dauern an.
Ein Termin für den Prozessbeginn steht derzeit noch nicht fest.
