Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen einen 32 Jahre alten kosovarischen Staatsangehörigen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Landau wegen Mordes erhoben.
In der vor kurzem zugestellten Anklage wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, am frühen Morgen des 08.02.2020 in einem von ihm geführten PKW seine damals 33-jährige Lebensgefährtin mit mehreren Schüssen aus einer von ihm illegal beschafften Pistole heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Die Frau verstarb noch auf dem Beifahrersitz des Wagens. Der Angeschuldigte wurde unmittelbar nach der Tat von Einsatzkräften der Polizei festgenommen.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sieht die Staatsanwaltschaft das Motiv für die Tat darin begründet, dass der Angeschuldigte seine Ehre verletzt sah, weil sich seine Lebensgefährtin von ihm trennen und ihm nicht die gemeinsamen Kinder überlassen wollte. Die Staatsanwaltschaft legt vor diesem Hintergrund dem Angeschuldigten das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe zur Last. Zudem geht die Staatsanwaltschaft von einer heimtückischen Begehungsweise aus, da die Frau nicht mit einem Angriff rechnete und deshalb nicht in der Lage war, sich zu wehren.
Der Angeschuldigte befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft. Er hat spontan bei seiner Festnahme die Begehung der Tat eingeräumt; im Weiteren jedoch von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Das Landgericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Hintergrundinformation zur Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag:
Grundsätzlich fällt die Tötung eines Menschen unter den Straftatbestand des Totschlags (§ 212 des Strafgesetzbuchs). Diese Vorschrift sieht einen Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe vor. Liegen besondere zusätzliche Merkmale vor, wird die Tat als Mord (§ 211 des Strafgesetzbuchs) eingeordnet. Die Mordmerkmale sind ausdrücklich im Gesetz festgelegt; hierunter fallen u.a. niedrige Beweggründe und Heimtücke. Das Strafgesetzbuch sieht für Mord die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe vor.
Möhlig
Leitende Oberstaatsanwältin