AktuellesDeutschlandNews

Anklage wegen Mordes an Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke

2. Markus H. förderte den Mordanschlag des Stephan E. unter anderem durch gemeinsame Schießübungen in Wäldern und Schützenvereinen in den Jahren 2016 bis 2018. Hierdurch konnte Stephan E. seine Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Schusswaffen, auch in Bezug auf die spätere Tatwaffe, unter Anleitung und Mitwirkung des waffenerfahrenen Markus H. weiter verbessern. Daneben bestärkten gemeinschaftliche Unternehmungen der beiden Personen den Angeschuldigten Stephan E. in seinem Entschluss, Dr. Walter Lübcke zu töten. Durch die gemeinsame Teilnahme an verschiedenen Demonstrationen des rechten politischen Spektrums und die Durchführung des gemeinsamen Waffentrainings vermittelte er dem Mitangeschuldigten Stephan E. Zuspruch und Sicherheit für dessen Tat.

Zwar war Markus H. nicht in die konkreten Anschlagspläne eingeweiht, jedoch hielt er es spätestens ab Juli 2016 für möglich, dass Stephan E. aus seiner rechtsextremistischen Weltanschauung heraus einen politischen Entscheidungsträger töten würde, um diesen für seine persönliche Mitwirkung an der – aus Sicht beider Angeschuldigter verfehlten – Flüchtlingspolitik abzustrafen und hierdurch ein öffentlichkeitswirksames Zeichen zu setzen. Markus H. nahm dies dabei ebenso billigend in Kauf wie die Umstände, dass er durch die gemeinsamen Unternehmungen Stephan E. zum einen in seinem Willen zur Begehung eines solchen Anschlags bestärkte, ihm zum anderen durch die wiederholten Schießübungen einen besseren Umgang mit Schusswaffen vermittelte und Stephan E. diese erworbenen Fertigkeiten zur Tötung eines Menschen einsetzen würde.

3. Am Abend des 6. Januar 2016 näherte sich der Angeschuldigte Stephan E. auf einem Gehweg in Lohfelden von hinten dem irakischen Asylbewerber Ahmad E. langsam auf einem Fahrrad. Dieser war seit wenigen Wochen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Lohfelden untergebracht, die Gegenstand der Bürgerversammlung im Oktober 2015 gewesen war. Stephan E. rief eine Parole, die das Wort “Deutschland” enthielt. Der Geschädigte, der diesen Zuruf nicht verstand, wich daraufhin an den Rand des Gehwegs aus, um den Angeschuldigten passieren zu lassen. Als Stephan E. den Geschädigten überholte, stach er ihm unvermittelt von hinten mit einem Messer gezielt in den oberen Rücken. Den Tod des Ahmad E. nahm er dabei zumindest billigend in Kauf. Durch den Stich erlitt das Opfer erhebliche Verletzungen, die eine intensivmedizinische Behandlung im Krankenhaus notwendig machten. Insbesondere kam es zu einer Verletzung eines Brustwirbels und des Rückenmarks sowie zu einer Durchtrennung zweier Nervenstränge.

Vorherige Seite 1 2 3Nächste Seite

Related Articles

Back to top button