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Anklage wegen Mordes an Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke

Dem Angeschuldigten kam es bei der Tat darauf an, seinen rechtsextremistischen Hass auf Flüchtlinge auszuleben und durch seine willkürliche Opferauswahl sowie die heimtückische Begehungsweise Angst unter den in der Bundesrepublik Deutschland Schutz suchenden Menschen fremder Herkunft zu verbreiten.

4. Stephan E. besaß zum Zeitpunkt seiner Festnahme im Juni 2019 darüber hinaus an verschiedenen Orten mehrere Schusswaffen und Munition, die er sich zuvor illegal beschafft hatte. Unter anderem handelte es sich dabei um drei Revolver, zwei Pistolen, zwei Gewehre, rund 1.400 Stück Patronenmunition sowie eine unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallende Maschinenpistole.

Ebenfalls im Juni 2019 verfügte Markus H. über eine unbrauchbar gemachte, nicht schussfähige Maschinenpistole “Madsen”, Modell 50, bei der allerdings das Griffstück unverändert geblieben war und als wesentlicher Teil der Schusswaffe dem Waffengesetz unterfällt.

Der Angeschuldigte Stephan E. wurde am 15. Juni 2019 vorläufig festgenommen. Er befindet sich seit dem 16. Juni 2019 in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Kassel und seit dem 2. Juli 2019 aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tage (vgl. Pressemitteilung Nr. 33 vom 2. Juli 2019). Die Bundesanwaltschaft hatte das ursprünglich bei der Staatsanwaltschaft Kassel geführte Ermittlungsverfahren wegen des Mordes zum Nachteil von Dr. Walter Lübcke am 17. Juni 2019 an sich gezogen (vgl. Pressemitteilungen Nr. 26 und 27 vom 17. Juni 2019). Im weiteren Verlauf hat die Bundesanwaltschaft zudem die Ermittlungen wegen des versuchten Mordes an dem irakischen Asylbewerber übernommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 44 vom 19. September 2019).

Der Angeschuldigte Markus H. sowie der gesondert Verfolgte Elmar J. wurden am 26. Juni 2019 auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft vorläufig festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 30 vom 27. Juni 2019). Markus H. wurde am 27. Juni 2019 aufgrund Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft genommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 32 vom 28. Juni 2019).

Der gesondert Verfolgte Elmar J. befindet sich seit 15. Januar 2020 auf freiem Fuß, nachdem der Bundesgerichtshof den am 27. Juni 2019 durch die Bundesanwaltschaft erwirkten Haftbefehl aufgehoben hat (vgl. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 9/2020 vom 15. Januar 2020). Gegen ihn besteht kein hinreichender Tatverdacht für die Beihilfe zum Mord.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

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