Lindau – Am Sonntagvormittag (15. Januar) hat die Bundespolizei auf der BAB 96 eine polnische Fahrgemeinschaft aus dem Verkehr gezogen. Der Fahrer, der unter Drogeneinfluss stand, verfรผgte nicht รผber eine Fahrerlaubnis. Zwei der Insassen fรผhrten zudem verbotene Substanzen bei sich. Da die Polizisten beleidigt und wรคhrend der Kontrolle gefilmt wurden, folgten weitere Anzeigen.
Lindauer Bundespolizisten stoppten an der Anschlussstelle Sigmarszell einen mit vier Mรคnnern besetzten Kleintransporter mit polnischer Zulassung. Der 35-jรคhrige Fahrzeuglenker legte zur Kontrolle seinen polnischen Ausweis und Fรผhrerschein vor. Die Beamten stellten bei der รberprรผfung fest, dass der Pole nicht berechtigt war, in Deutschland ein Fahrzeug zu fรผhren. Der Mann war im April 2020 durch die Fahrerlaubnisbehรถrde Hannover mit einem Fahrverbot belegt worden. Der Fahrer und der 39-jรคhrige Beifahrer verhielten sich wรคhrend der Kontrolle unkooperativ und aggressiv, beleidigten die Beamten und unterstrichen ihr abschรคtziges Verhalten durch Lachen und herablassende Blicke. Der Fahrzeuglenker filmte die Polizisten zudem wรคhrend der Maรnahme รผber mehrere Minuten hinweg mit seinem Smartphone.
Die Bundespolizisten fanden bei der anschlieรenden Durchsuchung beim 39-jรคhrigen Beifahrer sieben Ampullen Testosteron und bei einem 37-jรคhrigen Insassen CBD-Marihuanablรผten auf. Die unterstรผtzenden Kollegen der Polizeiinspektion Lindau fรผhrten beim Fahrer aufgrund von drogentypischen Ausfallerscheinungen einen Drogentest durch, welcher positiv auf THC anschlug. Der Mann musste sich anschlieรend einer Blutentnahme unterziehen
Nach Rรผcksprache mit der zustรคndigen Staatsanwaltschaft Kempten stellten die Bundespolizisten das Handy des Fahrers sicher. Der Pole muss sich nun wegen Beleidigung und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes verantworten. Die bayerischen Polizisten zeigten den 35-Jรคhrigen auรerdem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betรคubungsmitteln an. Der 39-jรคhrige Beifahrer erhielt Anzeigen wegen Beleidigung und Verstoรes gegen das Anti-Doping-Gesetz. Der 37-jรคhrige Insasse muss sich wegen Verstoรes gegen das Betรคubungsmittelgesetz verantworten. Die Sachbearbeitung in Bezug auf das Testosteron und die Marihuanablรผten รผbernimmt der zustรคndige Zoll. Nur der 26-jรคhrige Mitfahrer hatte sich nichts zu Schulden kommen lassen. Letztlich konnten alle vier Mรคnner spรคter wieder entlassen werden.
