“Anzeigenhagel” bei Grenzkontrolle/ Bundespolizei stoppt Fahrzeuglenker unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis
Lindau - BAB96 - Kleintransporter
Lindau – Am Sonntagvormittag (15. Januar) hat die Bundespolizei auf der BAB 96 eine polnische Fahrgemeinschaft aus dem Verkehr gezogen. Der Fahrer, der unter Drogeneinfluss stand, verfügte nicht über eine Fahrerlaubnis. Zwei der Insassen führten zudem verbotene Substanzen bei sich. Da die Polizisten beleidigt und während der Kontrolle gefilmt wurden, folgten weitere Anzeigen.
Lindauer Bundespolizisten stoppten an der Anschlussstelle Sigmarszell einen mit vier Männern besetzten Kleintransporter mit polnischer Zulassung. Der 35-jährige Fahrzeuglenker legte zur Kontrolle seinen polnischen Ausweis und Führerschein vor. Die Beamten stellten bei der Überprüfung fest, dass der Pole nicht berechtigt war, in Deutschland ein Fahrzeug zu führen. Der Mann war im April 2020 durch die Fahrerlaubnisbehörde Hannover mit einem Fahrverbot belegt worden. Der Fahrer und der 39-jährige Beifahrer verhielten sich während der Kontrolle unkooperativ und aggressiv, beleidigten die Beamten und unterstrichen ihr abschätziges Verhalten durch Lachen und herablassende Blicke. Der Fahrzeuglenker filmte die Polizisten zudem während der Maßnahme über mehrere Minuten hinweg mit seinem Smartphone.
Die Bundespolizisten fanden bei der anschließenden Durchsuchung beim 39-jährigen Beifahrer sieben Ampullen Testosteron und bei einem 37-jährigen Insassen CBD-Marihuanablüten auf. Die unterstützenden Kollegen der Polizeiinspektion Lindau führten beim Fahrer aufgrund von drogentypischen Ausfallerscheinungen einen Drogentest durch, welcher positiv auf THC anschlug. Der Mann musste sich anschließend einer Blutentnahme unterziehen
Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Kempten stellten die Bundespolizisten das Handy des Fahrers sicher. Der Pole muss sich nun wegen Beleidigung und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes verantworten. Die bayerischen Polizisten zeigten den 35-Jährigen außerdem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln an. Der 39-jährige Beifahrer erhielt Anzeigen wegen Beleidigung und Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz. Der 37-jährige Insasse muss sich wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Die Sachbearbeitung in Bezug auf das Testosteron und die Marihuanablüten übernimmt der zuständige Zoll. Nur der 26-jährige Mitfahrer hatte sich nichts zu Schulden kommen lassen. Letztlich konnten alle vier Männer später wieder entlassen werden.