Auf Anfrage befreit ein Arzt in Niederbayern Dutzende Patienten von der Maskenpflicht. “Selbstรผberschรคtzung” urteilt ein Gericht in Passau. Der Mediziner bekommt eine Bewรคhrungsstrafe, eine Geldbuรe und ein Teil-Berufsverbot.
Ein Arzt aus Niederbayern ist wegen falscher Atteste im ersten Corona-Jahr vor dem Amtsgericht Passau zu einer Bewรคhrungsstrafe รผber ein Jahr und acht Monate verurteilt worden. Zudem muss er eine Geldbuรe in Hรถhe von 50.000 Euro zahlen. Nach รberzeugung der Richter befreite der Mediziner Patienten mit falschen Attesten vom Masketragen und Hรคndedesinfizieren. Sie legten ihm das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 79 Fรคllen zur Last.
Das Gericht sah bei dem Mann “Selbstรผberschรคtzung”. Zudem erhรคlt der Arzt ein dreijรคhriges, teilweises Berufsverbot: Er darf in dieser Zeit keine Bescheinigungen oder Atteste im Zusammenhang mit der Maskenpflicht ausstellen, wie eine Justizsprecherin erlรคuterte. Dieses Berufsverbot wurde auch vorlรคufig angeordnet und gilt demnach bereits vor Rechtskraft des Urteils.
Die Staatsanwaltschaft hatte fรผr den 59 Jahre alten Mediziner eine zweieinhalbjรคhrige Haftstrafe sowie ein dreijรคhriges Berufsverbot gefordert, die Verteidiger des Arztes hatten auf Freispruch plรคdiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskrรคftig. Die Verteidiger kรผndigten nach der Urteilsverkรผndung an, in Berufung gehen zu wollen. Der Arzt hatte im Prozess eingerรคumt, bei den betreffenden Patienten keine Untersuchung vorgenommen zu haben. Die Patienten lebten zum Teil weit entfernt und hรคtten die Atteste schriftlich bestellt. Die Bescheinigungen seien “auf Zuruf” und ohne vorherige Untersuchung und Befunderhebung erstellt worden, so die Staatsanwaltschaft.
