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Auf Nötigung folgt Körperverletzung

Schwetzingen - gefährliche Körperverletzung - LKW

Auf Nötigung folgt Körperverletzung

B 39/L 722/AS Schwetzingen/Hockenheim/Rhein-Neckar-Kreis – 

Durch Zeugen wurde der Polizei über Notruf mitgeteilt, dass es auf der B 39/Abfahrt zur BAB 6 zu einer Körperverletzung gekommen sei. Ein 81-jähriger LKW-Fahrer fuhr mit seinem Lkw auf der rechten Fahrspur der B 39 in Fahrtrichtung Schwetzingen, als er aufgrund von mehreren Fahrzeugen, die sich auf der einmündenden Einfädelungsspur befanden, auf die linke Fahrspur wechseln musste.

Dies missfiel einem 51-jährigen Autofahrer, da er sein Fahrzeug stark abbremsen musste. In der Folge setzte sich der Autofahrer vor den LKW-Fahrer und bremste ihn aus. Letztlich bremste er in der Abfahrt zur BAB 6, Fahrtrichtung Mannheim/Frankfurt, sein Fahrzeug bis zum Stillstand ab und stieg aus.

Anschließend lief er zu dem Lkw des 81-Jährigen und ging diesen körperlich an. Der 81-Jährige wehrte sich schließlich, indem er sein Tierabwehrspray aus der Hosentasche zog und dieses in das Gesicht des
51-Jährigen sprühte. Beide Beteiligten erlitten Verletzungen durch die körperliche Auseinandersetzung und mussten medizinisch versorgt werden. Die beiden Verkehrsteilnehmer müssen sich nun wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

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